Bley: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen gegen A20-Elbtunnel ab
Hannover. Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Karl-Heinz Bley, begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die Klagen gegen die A20-Elbquerung abzuweisen. „Das Bundesverwaltungsgericht macht den Weg frei für den niedersächsischen Teil eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte im Norden“, so Bley. „Der Neubau der Küstenautobahn A20 wird die Anbindung in Richtung Ruhrgebiet und Niederlande, aber auch zu den niedersächsischen Seehäfen erheblich verbessern und den Industriestandort Nordwestdeutschland stärken.“
Die CDU-geführte Landesregierung habe zwischen 2003 und 2013 große Anstrengungen darauf verwandt, wichtige Verkehrsprojekte wie die A20 planerisch voranzutreiben. Anders hätte das heute gerichtlich bestätigte Planfeststellungsverfahren nicht bereits 2009 eingeleitet werden können. Rot-Grün habe diese Praxis 2013 abrupt beendet, so dass die Planungen von Großprojekten wie die A20 derzeit eher stagnieren. „Das schadet dem Land Niedersachsen und seiner wirtschaftlichen Entwicklung“, so Bley. „Nun muss der Bau der A20 schnell und ohne weitere, ideologisch motivierte Verzögerungen der rot-grünen Landesregierung vorangebracht werden.“