Dr. Matthiesen: CDU-Initiative zum Bundesteilhabegesetz gibt den Anstoß für gemeinsamen Beschluss aller Landtagsfraktionen
Hannover. Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Max Matthiesen, begrüßt die heute von allen Fraktionen im Landtag beschlossene CDU-Initiative zum Bundesteilhabegesetz. „Das geplante Bundesteilhabegesetz ist eines der größten sozialpolitischen Reformwerke der letzten Jahre und wird die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen stark verändern“, so Matthiesen. „Allerdings sehen wir bei dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung noch Veränderungsbedarf. So müssen Leistungseinschnitte verhindert und gleichzeitig echte Teilhabe für Menschen mit Behinderung ermöglicht werden.“
Der heute beschlossene gemeinsame Antrag aller Fraktionen entstand auf Grundlage des Entschließungsantrages der CDU-Landtagsfraktion, in dem Kernpunkte zur Verbesserung des Bundesteilhabegesetzes benannt werden. So soll zum Beispiel das „Mindestmaß an verwertbarer Arbeit“ als Voraussetzung für den Zugang zu einer Werkstatt für behinderte Menschen entfallen, damit dort künftig auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf arbeiten können. Im häuslichen Umfeld soll es beim Vorrang der Eingliederungshilfe vor der Hilfe zur Pflege bleiben, um weiterhin gezielt ambulant betreute Wohnformen zu verwirklichen. Der bestehende Gleichrang von Eingliederungshilfe und Pflegeversicherungsleistungen soll weiter bestehen. „Die angestrebte Personenzentrierung der neuen Eingliederungshilfe muss konsequent Gesetz werden“, so Matthiesen abschließend.
Den Änderungsantrag „Bundesteilhabegesetz zum Fortschritt für Menschen mit Behinderungen machen“ finden Sie im Anhang dieser Pressemitteilung.