Nacke: Vollverschleierte Schülerin in Belm: CDU-Fraktion fordzert Heiligenstadt auf, Selbstreinigungsverfahren vor Staatsgerichtshof einzuleiten

Hannover. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Jens Nacke, hat Kultusministerin Heiligenstadt in der heutigen Plenarsitzung vorgeworfen, ihren Amtseid verletzt zu haben und sie aufgefordert, ein sogenanntes Selbstreinigungsverfahren vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg einzuleiten. Hintergrund ist der Fall einer vollverschleierten Schülerin an der Oberschule Belm (Landkreis Osnabrück), den die CDU-Fraktion bereits zum Thema ihrer Aktuellen Stunde gemacht hatte. Das Tragen eines Nikabs ist laut Schulgesetz an niedersächsischen Schulen verboten – auch nach Auffassung der Ministerin. Nacke: „Seit mehr als zwei Jahren verstößt eine Schülerin gegen das Schulgesetz. Die Ministerin kennt den Fall, unternimmt aber nichts. Damit duldet sie einen fortgesetzten Rechtsbruch.“

In Ihrem Amtseid habe die Ministerin geschworen, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung sowie die Gesetze zu wahren und zu verteidigen. „Das Verbot der Vollverschleierung in Niedersachsens Schulen durchzusetzen, ist die Aufgabe der Kultusministerin – dieser Aufgabe kommt sie nicht nach. Damit verletzt sie ihren Amtseid. Das kann ein Parlament nicht hinnehmen“, so Nacke.

Den Antrag der CDU das Selbstreinigungsverfahren auf die Tagesordnung der laufenden Plenarsitzung zu setzen, haben SPD und Grüne abgelehnt. „Rot-Grün verweigert die Klärung der Angelegenheit. Damit erweisen sie der Ministerin einen Bärendienst“, sagt Nacke. „Das Thema ist längst nicht erledigt.“

veröffentlicht am 24.11.2016