Dr. Deneke-Jöhrens: Rot-grüne Jagdgesetz-Novelle: Vor Bleiausstieg müssen Detailfragen geklärt werden

Hannover. Zum heute von SPD und Grünen vorgelegten Entwurf über eine Novellierung des Jagdgesetzes erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Hans-Joachim Denke-Jöhrens: „Grundsätzlich steht die CDU-Fraktion Änderungen im Jagdgesetz hinsichtlich der Verwendung bleifreier Munition und Schalldämpfern sowie einem jährlichen Schießnachweis von Jägern aufgeschlossen gegenüber. Vor einer Novellierung des Jagdgesetzes müssen allerdings wichtige Detailfragen, die SPD und Grüne bislang offen gelassen haben, geklärt werden.“

„Vor einem Verbot bleihaltiger Munition muss es solange eine Übergangsregelung geben, wie alternative Munition bei der tierschutzgerechten Tötung noch die bekannten, erheblichen Defizite hat“, erklärt Denke-Jöhrens. Die CDU habe für die Anhörung den Verband der Berufsjäger benannt, der in dieser Frage aussagekräftiges Datenmaterial aus der Jagdpraxis liefern werde. Zum von Rot-Grün geforderten Verbot bleifreier Flintenlaufgeschosse sagt Deneke-Jöhrens mit Blick auf die hohe Abprall- und Querschlägergefahr: „Unter Sicherheitsaspekten ist der Verzicht auf bleihaltige Flintenlaufgeschosse hochriskant und geradezu fahrlässig.“

Hinsichtlich des geforderten Übungsschießens müsse unmissverständlich klargestellt werden, ob es sich dabei um regelmäßige Schieß- also Benutzungsnachweise oder um Leistungsnachweise handele, betont Deneke-Jöhrens. Der Möglichkeit, künftig Schalldämpfer bei der Jagd einsetzen zu können, stehe die CDU-Fraktion ebenfalls aufgeschlossen gegenüber.

veröffentlicht am 30.11.2016