Calderone: Führerscheinentzug – Strafe muss an individuelle Lebenssituation angepasst werden

Hannover. Der CDU-Landtagsabgeordnete Christian Calderone hat sich in der heutigen Plenardebatte für eine Aufnahme des Führerscheinentzugs als eigenständige Sanktion in das Jugend- und Erwachsenenstrafrecht ausgesprochen: „Die Auswirkung von Strafe auf das Individuum ist immer unterschiedlich – für den einen wiegt eine Geldstrafe schwerer, für den anderen das Fahrverbot.“ Es komme immer darauf an, dass das Gericht die individuelle Lebenssituation und die Auswirkungen von Strafe darauf in seine Erwägung einbeziehe. „Mobilität muss nicht ausschließlich eine Notwendigkeit sein, oftmals ist sie vor allem Vergnügen und Statussymbol. Wenn ein Fahrverbot die berufliche Existenz nicht gefährdet, kann es vor diesem Hintergrund eine wirkungsvolle Strafe sein.“ Die heftige Diskussion um sogenannte verkehrsausschließende Maßnahmen zeige, dass es sich um Sanktionen handelt, die in einer Mobilitätsgesellschaft spürbar seien. Calderone: „Die Ergänzung des Strafkatalogs ist eine sinnvolle Erweiterung richterlicher Möglichkeiten, die helfen kann, das Strafmaß an die Lebenswirklichkeit des Straftäters anzupassen.“

Bereits im Jahr 2010 hatte der damalige CDU-Justizminister Bernd Busemann gefordert, den Führerscheinentzug als eigenständige Sanktion bei allgemeiner Kriminalität einzuführen. Die damalige CDU-Initiative hat das Thema auch auf Bundesebene ins Rollen gebracht.

veröffentlicht am 03.02.2017