Oesterhelweg: Kleine und mittlere Hühnermobile werden verfahrensfrei
Hannover. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Frank Oesterhelweg begrüßt, dass die Verfahrensfreistellung für kleine und mittlere Hühnermobile Eingang in den Entwurf des Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung gefunden hat. „Der Beschluss des Gesetzes soll vermutlich noch vor der diesjährigen Sommerpause erfolgen“, so Oesterhelweg. „Dann können mobile Hühnerställe bis zu einem Rauminhalt von 450 Kubikmetern, die für die Freilandhaltung und die ökologisch-biologische Geflügelhaltung eingesetzt werden, ohne spezielle Baugenehmigung errichtet werden.“ Die CDU-Landtagsfraktion habe seit 2013 zwei Anfragen und einen Entschließungsantrag zum Thema Hühnermobile gestellt. „Die Landesregierung hat daraufhin dreieinhalb Jahre gebraucht, sich mit dem Thema abschließend zu befassen und den Gesetzentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung entsprechend anzupassen.“
Bisher hätten Landwirte hohe bürokratische Hürden überwinden müssen, um eine Baugenehmigung für einen mobilen Hühnerstall zu erhalten. Selbst die Beantragung kleiner Mobilställe mit 250 oder weniger Plätzen sei mit Kosten von bis zu 1000 Euro und erheblichem Aufwand verbunden gewesen. Oesterhelweg: „Mit der Änderung der Bauordnung wird die Genehmigungspraxis von kleinen und mittleren Hühnermobilen deutlich erleichtert.“ Je nach Haltungsform könnten in einem solchen Mobil bis zu 1000 Tiere gehalten werden. „Die Verfahrensfreistellung von kleinen und mittleren Hühnermobilen ist ein wichtiger Schritt hin zur tierfreundlichen und umweltverträglichen Hühnerhaltung“, so Oesterhelweg.