Lorberg: Klarheit für alle Seiten schaffen: CDU bringt Gesetzentwurf für Verbot der Gesichtsverhüllung in Landtag ein
Hannover. Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag hat heute ihren Gesetzentwurf für ein Verbot der Gesichtsverhüllung in öffentlichen Gebäuden in den Landtag eingebracht. „Das Tragen von Burka und Nikab steht im krassen Gegensatz zu unserer Kommunikationskultur. Dort, wo es das Land rechtlich kann, wollen wir die Gesichtsverhüllung deshalb verbieten“, sagt Editha Lorberg, stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion. Der Gesetzentwurf umfasst sämtliche Gebäude, in denen Land und Kommunen das Hausrecht ausüben – darunter Gerichte, Schulen, Theater, Museen, Sporthallen und Schwimmbäder – und soll für alle Personen gelten, die sich dort aufhalten.
„Im Vordergrund steht für uns der Sicherheitsaspekt: Zum einen verhindert das Tragen einer Vollverschleierung die zuverlässige Identifikation – zum anderen fehlen wesentliche mimische Merkmale, die für das Gegenüber zur Einschätzung von Stimmung und Gemütszustand einer Person unerlässlich sind“, so Lorberg.
„In einer Situation der kulturellen Öffnung, wie wir sie derzeit erleben, müssen wir auch klarstellen, was nicht geht in unserem Land“, fordert die stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende. So verfolge der Gesetzentwurf das Ziel, verbindliche Rahmenrichtlinien für alle Mitglieder einer Gesellschaft zu schaffen. „Der Fall an der Oberschule in Belm hat gezeigt, wie problematisch der Umgang mit Vollverschleierung für die betroffenen Einrichtungen und die Verantwortlichen werden kann, wenn es keine eindeutigen Regelungen gibt. Wir wollen weitere Fälle verhindern. Unser Gesetzentwurf schafft Klarheit für alle Seiten und lässt keinen Raum für Missverständnisse.“