Thümler: Genossenschaften im Nordwesten sind ein Erfolgsmodell – CDU-Fraktion spricht mit Wissenschaft und Branchenexperten über Sachstandspapier des Bundeskartellamtes zu Milch-Lieferbedingungen
Jade-Jaderberg. Sind die genossenschaftlich geregelten Vertragsbeziehungen zwischen Milchbauern und Molkereien kartellrechtlich unzulässig? Das vermutet das zuständige Bundeskartellamt und hat ein Musterverfahren gegen das Deutsche Milchkontor eingeleitet. Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion gefährdet die Untersuchung den genossenschaftlich geregelten Milchmarkt. In Jade hat die Fraktion nun mit Experten das Sachstandspapier des Kartellamtes diskutiert. „Wir wollten heute vor allem erfahren, wie die Betroffenen das Verfahren bewerten und welche Beziehungen zwischen Erzeugern und Produzenten sie sich wünschen“, sagt Björn Thümler, Vorsitzender der CDU-Fraktion. Das Ergebnis: Die genossenschaftliche Gestaltung des Milchmarktes bleibt der klare Favorit. Besonders für kleine bäuerliche Erzeugerbetriebe böte diese Variante bestmögliche Sicherheit. „Der Ansatz des Bundeskartellamts wird ins Leere laufen. Er gibt der Branche jedoch die Möglichkeit, die bestehenden Strukturen zu überdenken und gegebenenfalls zu überarbeiten“, so Thümler.
Auf Einladung des Fraktionsvorsitzenden sprach zunächst der Leiter des Kieler Instituts für Agrarökonomie, Professor Sebastian Hess, zu den Teilnehmern. In seinem wissenschaftlichen Impulsvortrag stellte der Milchwirtschaftsexperte eine Studie über die Erwartungen der Landwirte zur Gestaltung der Milchbeziehungen vor. Im Anschluss diskutierten Vertreter aus Land- und Molkereiwirtschaft, Politik und Interessenverbänden mit Moderator Helmut Dammann-Tamke die Ergebnisse. Einig waren sich Manfred Tannen und Dr. Karsten Padeken von den Kreislandvolkverbänden Wittmund und Wesermarsch, Ottmar Ilchmann (Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft) und Herbert Heyen (Molkerei Ammerland eG) insbesondere darin, nicht wieder zur staatlichen Mengenreduzierung zurückzuwollen. Mehrheitlich sprachen sich die Podiumsteilnehmer zudem dafür aus, an den genossenschaftlich organisierten Milchbeziehungen festzuhalten. „Die Andienungs- und Abnahmeverpflichtung bietet Sicherheit für beide Seiten und stärkt vor allem kleine Erzeugerbetriebe. Die Genossenschaften im Nordwesten arbeiten sehr vertrauensvoll zusammen“, sagt Thümler. „Das liegt auch an ihrer basisdemokratischen Struktur. Die Mitglieder können selbst entscheiden, mit wem sie Verträge abschließen.“
Mit Blick auf das am Donnerstagmittag von Landwirtschaftsminister Meyer vorgestellte Agrarstruktursicherungsgesetz betont Thümler: „Das vom Bundeskartellamt eingeleitete Verfahren reiht sich zu unserem Bedauern in die zahlreichen Angriffe der rot-grünen Landesregierung auf landwirtschaftliches Eigentum ein. Das Gängeln eines ganzen Berufsstandes muss aufhören.“
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