Seefried: Nach der Grundschule direkt in die 6. Klasse: Auflösung der Förderschulen Lernen zwingt Eltern zu verzweifelten Maßnahmen
Hannover. Der schulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Kai Seefried, wirft Rot-Grün vor, mit der vollständigen Abschaffung der Förderschulen Lernen massiv gegen den Elternwillen zu verstoßen. Laut Seefried musste Kultusministerin Heiligenstadt jetzt einräumen, dass Eltern unter Umgehung des Schulgesetzes ihr Kind doch noch an einer Förderschule Lernen anmelden – die Ministerin dulde dieses Vorgehen, obwohl es gegen geltendes Recht verstoße. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage von CDU-Abgeordneten an die Landesregierung hervor (Drs. 17/8586). „Viele Eltern sind so verzweifelt über die Abschaffung der Förderschule, dass sie sogar in Kauf nehmen, dass ihre Kinder eine Klasse verpassen und nach der Grundschule statt in den 5. direkt in den 6. Jahrgang eingeschult werden – nur damit sie überhaupt die Förderschule besuchen können“, sagt Seefried. „Für Kinder und Eltern ist das purer Stress. Das kann nicht das Ziel von Inklusion sein.“
Zum Hintergrund: Aufgrund der von Rot-Grün beschlossenen Abschaffung dürfen die Förderschulen Lernen seit Beginn des aktuellen Schuljahres erstmals keine Schüler mehr in den 5. Jahrgang einschulen. Einige Schulen nehmen Kinder mit Unterstützungsbedarf im Anschluss an die Grundschule deshalb, offenbar auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern, direkt in den 6. Schuljahrgang auf. Insgesamt 33 solcher Fälle an 11 Förderschulen sind der Landesregierung laut ihrer Antwort auf die CDU-Anfrage aktuell bekannt. Seefried: „Wenn es eines weiteren Beleges bedurft hat, dass die Abschaffung der Förderschulen gegen den Elternwillen geht, ist er damit erbracht. Im Mittelpunkt muss das Kindeswohl stehen. Die nun bekannt gewordenen Fälle zeigen: Inklusion gegen den erklärten Willen der Eltern, die sich eine Förderschule als Lernort für ihr Kind wünschen, ist der völlig falsche Weg.“
Die Antwort der Landesregierung auf die CDU-Anfrage „Folgen der Abschaffung der Förderschulen Lernen“ (Drs. 17/8586) finden Sie im Anhang dieser Pressemitteilung.