Bäumer: Trotz strafrechtlich relevanter Vorwürfe sollen Ritterhude-Ermittlungen eingestellt werden – CDU-Politiker erstattet Strafanzeige

Hannover. Nachdem Medien berichtet hatten, dass die Staatsanwaltschaft Verden plant, die Ermittlungen im Fall Ritterhude nach der Landtagswahl zu beenden, erklärt der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Martin Bäumer: „Die CDU-Landtagfraktion hat der Staatsanwaltschaft Verden am 29. September 2017 ein Gutachten übergeben, das zu dem Ergebnis kommt, dass die explodierte Chemiefirma in Ritterhude spätestens seit 2012 unter die Seveso-II-Richtlinie und damit unter die hohen Sicherheitsanforderungen der Störfall-Verordnung hätte fallen müssen. Der Chemie-Betrieb in Ritterhude hätte niemals in so großer Nähe zur Wohnbebauung betrieben werden dürfen. Ich war selbstverständlich davon ausgegangen, dass die Staatsanwaltschaft das Gutachten zum Anlass nimmt, ihre Ermittlungen auszuweiten.“

Bäumer weiter: „Es hat haarstäubende Fehler bei mehreren nachgeordneten Landesbehörden und beim Landkreis Osterholz gegeben. Es kann doch kein Zufall sein, dass diese zahlreichen Fehler in allen Fällen stets zu Gunsten des Unternehmers ausgefallen sind – aber nie zu seinen Ungunsten. Die Zahlung von ,Beruhigungsgeldern‘, von denen der Firmeninhaber in einem firmeneigenen Schreiben spricht, bekommt angesichts dessen eine ganz neue Bedeutung. Es steht nach wie vor der unerhörte Verdacht im Raum, dass rund um die Explosion in Ritterhude einiges vertuscht werden soll – auch um den ranghöchsten Mitarbeiter von Ministerpräsident Weil in der Staatskanzlei zu schonen.“

Nach Ansicht Bäumers gebe es Hinweise, dass seit Monaten faktisch nicht mehr an dem Fall gearbeitet werde und die Ermittlungen nach der Landtagswahl sogar eingestellt werden sollen. „Mir ist völlig unverständlich, warum Umweltminister Wenzel und seine Parteifreundin, Justizministerin Niewisch-Lennartz, im Fall Ritterhude derartig mauern.“ Um die Staatsanwaltschaft nun zu einer ausführlichen Begründung für eine Einstellung zu zwingen, erstattet Bäumer Strafanzeige. Laut Strafprozessordnung muss der Anzeigeerstatter einen Einstellungsbescheid mit Begründung erhalten.

Als Anlage finden Sie die heute erstattete Strafanzeige von Martin Bäumer MdL.

veröffentlicht am 09.10.2017