Scharrelmann: Schützen und fördern – Die Rechte von Kindern gehören in das Grundgesetz
Hannover. „Kinderrechte sind bereits in vielen Gesetzen verankert und damit Grundlage vieler unserer Entscheidungen. Nur im Grundgesetz, dem Fundament aller Gesetze und Verordnungen der Bundesrepublik, sind sie noch nicht erhalten“, sagt der jugendpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Marcel Scharrelmann. Der heutige Landtagsbeschluss, sich auf Bundesebene für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz einzusetzen, sei daher ein wichtiger und konsequenter Schritt. „Kinder haben ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit, auf einen Umgang mit beiden Elternteilen und auf Bildung.“ Mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz können die Interessen von Kindern stärker als bisher vertreten werden. „Kinder sind das Fundament unserer Gesellschaft. Wir müssen sie vor Gewalt schützen und sie in ihrer Entwicklung fördern. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, ihnen auf allen Ebenen unserer Gesellschaft eine Stimme zu geben“, so Scharrelmann.