Schünemann und Lechner: Polizeigesetz achtet und schützt Rechte der Bürger, es gibt ihnen zugleich Sicherheit und Schutz und der Polizei zeitgemäße Instrumente an die Hand

Hannover. „Niedersachsen wird heute noch sicherer“, mit diesen Worten kommentiert der stellv. Fraktionsvorsitzende Uwe Schünemann die Verabschiedung des neuen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz durch den Niedersächsischen Landtag. Die Sicherheitsbehörden hätten endlich zusätzliche Befugnisse insbesondere zur Terrorabwehr und zum Kampf gegen organisierte Gewaltstraftäter erhalten.

„Wir haben das geschafft, woran die rot/grüne Landesregierung in der vorangegangenen Legislaturperiode gescheitert war – ein zukunftsfähiges Polizeigesetz. Eines, das die Rechte der Bürgerinnen und Bürger achtet und schützt, ihnen aber zugleich Sicherheit und Schutz vor aktuellen Bedrohungen verschafft und die Polizei dabei mit zeitgemäßen Instrumentarien zur Straftatenverhütung und Verfolgung ausstattet. Ein modernes Polizeigesetz für Niedersachsen – und eines, dass maßgeblich die Handschrift der CDU trägt“, stellt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Sebastian Lechner fest.

Auf Drängen der CDU hatten die Koalitionsfraktionen das neue Polizeigesetz bereits im Mai 2018 auf den Weg gebracht. Im August 2018 folgte dann eine ausführliche und intensive Expertenanhörung mit Rechtswissenschaftlern, Polizeipraktikern und Gewerkschaften, aber auch mit allen anderen gesellschaftlich relevanten Interessengruppen. Viele hilfreiche Anregungen wurden aufgegriffen.

„Wir haben zusätzliche Richtervorbehalte eingeführt und die neuen Befugnisse besser aufeinander abgestimmt. Die Einführung der Präventivhaft wurde verfassungssicher formuliert, zur Verhinderung organisierter Kriminalität wurden neue Vorfeldbefugnisse ermöglicht, um zum Beispiel gegen Clankriminalität oder Kinderpornographie effizienter und frühzeitiger aktiv werden zu können. Darüber hinaus enthält das neue Gesetz nun verfassungsgemäße Rechtsgrundlagen für die Quellen-TKÜ und die Online-Durchsuchung. Zudem haben wir Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Bodycams bei Polizeibeamten und für die Videoüberwachung im öffentlichen Raum geschaffen und starten mit der gesellschaftlichen Debatte um die Einführung intelligenter Videoauswertung, zu der wir heute auch einen wegweisenden Entschließungsantrag beschlossen haben“, so Uwe Schünemann.

Ziel war es, das Gesetz noch im Jahr 2018 zu verabschieden. Die fünf zusätzlichen Monate intensiver Beratung haben sich aber gelohnt. „Die CDU steht für ein sicheres und modernes Niedersachsen. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger vor Verbrechen schützen. Mit dem Beschluss dieses neuen Polizeigesetzes haben wir die Rahmenbedingungen dafür nachhaltig verbessert. Darüber hinaus erhöhen wir kontinuierlich die Anzahl der Polizeistellen und die Ausstattung der Polizei und erhöhen so die Sicherheit in Niedersachsen“, sagte CDU-Innenexperte Lechner.

„Allerdings bleibt auch in den nächsten Monaten in Sachen Polizeirecht noch einiges zu tun“ ergänzt Schünemann. Bis Dezember werden wir die neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu Kennzeichenlesegeräten in enger Abstimmung mit allen anderen Bundesländern umsetzen. Noch in diesem Jahr werden wir die datenschutzrechtlichen Regelungen im Sinne des EU-Datenschutzrechts in das parlamentarische Verfahren geben. Zudem haben wir mit dem Koalitionspartner die Analyse der Situationserkennung durch intelligente Videoüberwachung vereinbart.“

Schünemann und Lechner sind sich einig: „Wir hören nicht auf, der Treiber für mehr Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit in Niedersachsen zu sein. Darauf können sich die Bürgerinnen und Bürger verlassen.“

veröffentlicht am 14.05.2019