Röhler: Zum Gesetz zur Anpassung des Rechts der richterlichen Mitbestimmung und zur Stärkung der Neutralität der Justiz

„Die Justiz ist als dritte Gewalt in besonderer Weise zur Neutralität verpflichtet. Auch wenn diese Neutralität vor allem eine innere Haltung ist, muss sie für alle Verfahrensbeteiligten erkennbar sein. Allein der Anschein, die Verfahrensführung oder gar eine Entscheidung könnte durch eine weltanschauliche, religiöse oder politische Einstellung beeinflusst worden sein, untergräbt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den unvoreingenommenen und neutralen Rechtsstaat. Wir halten es daher für geboten, das offene Tragen entsprechender Symbole und Kleidungsstücke während einer Verhandlung und vergleichbaren Amtshandlungen zu untersagen.“

Zum Hintergrund
Der Gesetzentwurf der Landesregierung stärkt darüber hinaus die Beteiligungsrechte der Richter- und Staatsanwaltsvertretungen und ermöglicht es Richterinnen und Richtern auf Lebenszeit erstmalig, vom sogenannten Freijahr Gebrauch zu machen. Damit erfolgt eine weitere Flexibilisierungsmöglichkeit der Dienstzeit, analog zu den hier nicht anwendbaren beamtenrechtlichen Vorschriften des Landes.

veröffentlicht am 10.09.2019