Toepffer: Land muss eigene Lehren aus Lügde ziehen – CDU fordert Überarbeitung eigener Ausführungsgesetze
Hannover. Vor dem Hintergrund des Rücktritts von Landrat Tjark Bartels erneuert die CDU-Landtagsfraktion ihre Forderung, nach dem Missbrauchsfall in Lügde auch landesrechtliche Konsequenzen zu ziehen. Neben einem unabhängigen Landesbeauftragten zu Fragen des sexuellen Missbrauchs fordert CDU-Fraktionschef Dirk Toepffer unter anderem, Versagensgründe für eine Pflegeerlaubnis im landesrechtlichen Ausführungsgesetz festzuschreiben. Anders als in Nordrhein-Westfalen regelt Niedersachsen im Wesentlichen bislang nur Kostenträgerfragen. „Das können Gründe sein, die in der Pflegeperson selbst liegen, aber auch Gründe, die sich auf die Wohnumstände der Pflegeperson beziehen. Ohne festen Wohnsitz muss die Pflegeerlaubnis künftig versagt werden“, so Toepffer.
Bereits vor einigen Tagen hat die von der CDU-Landtagsfraktion geforderte Kinderschutz-Kommission ihre Arbeit aufgenommen. Diese durchleuchtet die Behörden- und Verfahrensstrukturen der Jugendhilfe und wird dem Land Veränderungen empfehlen. „Wir müssen dringend klären, ob es sinnvoll ist, dass nach wie vor jede Kommune selbst entscheidet, wie sie beim Kinderschutz die allgemeinen Vorschriften des Bundes umsetzt. Ich halte es für erforderlich, dass wir den Jugendämtern deutlich stärker als bislang sagen, was geht und was nicht. Beim Kinderschutz darf es kein Ermessen geben“, so Toepffer.