Adasch: Nachbesserungen am Verfassungsschutzgesetz dringend erforderlich

Hannover. „Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf sollte an einigen Stellen überarbeitet werden. Es fehlen wichtige nachrichtendienstliche Befugnisse, über die der Verfassungsschutz in anderen Ländern und beim Bund wie selbstverständlich verfügt“, erklärte Innenexperte Thomas Adasch nach der heutigen Anhörung im Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutz zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung nachrichtendienstlicher Bestimmungen.

Zu diesen Befugnissen gehören unter anderem die Wohnraumüberwachung wie auch die Online-Durchsuchung, erklärten die Sachverständigen Ministerialrat Marscholleck und Prof. Dr. Lindner in der heutigen Anhörung. „Die Väter und Mütter des Parlamentarischen Rates haben mit dem Grundgesetz eine bewusste Antwort auf die Nazi-Barbarei gegeben. Ein Kernelement unserer Verfassung ist dabei der Gedanke der wehrhaften Demokratie mit dem Frühwarnsystem eines schlagkräftigen Verfassungsschutzes“, so Adasch. Daher müsse der Verfassungsschutz über eine möglichst große Bandbreite an Instrumenten verfügen, um insbesondere den Rechtsextremismus als derzeit größte Gefahr für unsere Demokratie wirksam bekämpfen zu können.

„Wer dem Verfassungsschutz, wie Teile der Opposition fordern, die Zähne ziehen will, sei es durch mangelnde Kompetenzen oder überbordende Bürokratie, der kann nicht gleichzeitig glaubhaft den Kampf gegen die Feinde unserer Demokratie propagieren,“ so Adasch abschließend.

veröffentlicht am 11.02.2021