Fredermann: Übergangsregelung im Glücksspielbereich sichert Arbeitsplätze

Hannover. Heute wurde die Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes abschließend beraten. „Es geht um eine Verlängerung der Erlaubnis zum Weiterbetrieb von Spielhallen im Bestand, die den Mindestabstand zur nächsten Spielstätte nicht einhalten und um die sogenannten Mehrfachkomplexe. Und es geht um den Erhalt von Arbeitsplätzen in den betroffenen Spielhallen sowie um die Planungssicherheit der Betreiberinnen und Betreiber“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Rainer Fredermann.

„Wir nehmen natürlich die Feststellungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sehr ernst und haben daher im Ausschuss beschlossen, auf die Verlängerung der Befristung für die Spielhallen, die nicht den Mindestabstand einhalten, zu verzichten. Das heißt aber auch, dass damit ca. 65 Spielhallen zum 30. Juni schließen müssen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz verlieren“, so Fredermann.
Es solle aber bei der Verlängerung der Befristung für die sogenannten Mehrfachspielhallen bis zum 31. Januar 2022 bleiben. „Es macht keinen Sinn und ist arbeitnehmer- und unternehmerfeindlich, die Befristung nicht zu verlängern und dann im nächsten Jahr mit einem neuen Glücksspielgesetz die Öffnung von Mehrfachspielhallen wieder zu ermöglichen“, gibt der CDU-Politiker zu bedenken.

„Wir wollen nicht, dass 800 Mitarbeiter ihre Arbeitsplätze verlieren. An der Stelle sind wir gerne bereit für 7 Monate ein Gesetz zu beschließen, dass unter Umständen verfassungsrechtlich bedenklich ist, aber die Arbeitsplätze von 800 Menschen sichert“, so Fredermann.

Das Wirtschaftsministerium erarbeite bis zum Ablauf der neuen Frist einen Gesetzentwurf, der Mehrfachspielhallen (max. zwei) neu regelt und die Zertifizierungspflicht aller Spielhallen in Niedersachsen vorsieht. Mit der Zertifizierung wird dann der Spielerschutz deutlich erhöht.

veröffentlicht am 10.06.2021