Lechner: Novelle des Verfassungsschutzgesetzes stärkt unsere wehrhafte Demokratie
Hannover. „Die Gefährdungslage in Niedersachsen ist unverändert hoch. Mit dem heute beschlossenen Gesetz stärken wir die Handlungsfähigkeit des Niedersächsischen Verfassungsschutzes“, betont der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Sebastian Lechner. Dabei werden die Befugnisse mit Augenmaß erweitert, so z. B. der Einsatz von Vertrauenspersonen oder die Sammlung von Informationen über minderjährige Extremisten. Besonders wichtig sei aber die Entbürokratisierung der Arbeit des Verfassungsschutzes, indem das Gesetz die Fristen für die Überprüfung gespeicherter Daten verlängert wird.
„Kurze Prüffristen und viele Auskunftsanfragen haben seit der letzten Novellierung dazu geführt, dass sich der Verfassungsschutz oft mit sich selbst beschäftigt.“ Mit der jetzt vorgesehenen Fristverlängerung werden die personellen Ressourcen freigesetzt, die wir vor allem bei der Beobachtung des wachsenden politischen Extremismus dringend benötigen“, so Lechner.
Das Gesetz dient auch dazu, den Informationsaustausch zwischen dem Verfassungsschutz und nicht-öffentlichen Trägern bei der Extremismusprävention deutlich zu verbessern. Auch private Trägerorganisationen leisten hier in Niedersachsen dafür wertvolle Arbeit.
Für den CDU-Politiker steht fest: „In der heutigen Zeit, wo Radikalisierungen zunehmen, ist ein starker Verfassungsschutz wichtig. Er ist ein wichtiger Faktor einer wehrhaften Demokratie.“ Dazu gehört auch die kürzlich durch den Bund normierte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Sie dient der Überwachung von Internet-Telefonie und Messengerdiensten, die standardmäßig eine Verschlüsselung ihrer Kommunikationsdaten und -inhalte nutzen. Diese Überwachung ist erforderlich, da etwa 90 Prozent der Kommunikation heute über Telemediendienste wie Facebook, WhatsApp oder Telegram laufen, die die Nachrichten Ende zu Ende verschlüsseln.
„Leider sind die Regierungsfraktionen im Bund zu kurz gesprungen, denn die Online-Durchsuchung wurde in letzter Minute verhindert. Im niedersächsischen Polizeigesetz ist diese wichtige Maßnahme als Aufklärungsinstrument festgelegt. Wir hätten uns gewünscht, dass auch der Verfassungsschutz wie die Polizei die Befugnis zur Online-Durchsuchung erhält“, bedauert Lechner.