Fühner: Ampel in Berlin lässt Kommunen im Stich
Hannover. „Im Deutschen Bundestag wurde heute eine schnelle Fristverlängerung für Investitionsmittel zum Ausbau der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern abgelehnt. Die Ampel taktiert damit rein parteipolitisch, lässt die Kommunen im Stich und nimmt Baustopps an den Schulen in Niedersachsen billigend in Kauf. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Landkreise, Städte und Gemeinden im ganzen Land, die sich bemühen den von Bund und Ländern auf den Weg gebrachten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule zügig umzusetzen“, kommentiert der neue kultuspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Christian Fühner die heutige Debatte in Berlin.
Dabei machen Lieferengpässe bei Baumaterialien und eine angespannte Lage im Handwerk es den Schulträgern und Horten derzeit unmöglich, die Abruffrist zum 31. Dezember dieses Jahres einzuhalten. Der von CDU und CSU in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf zur schnellen Fristverlängerung auf den 31. Dezember 2022 hätte sichergestellt, dass begonnene Maßnahmen auch im kommenden Jahr mit einer gesicherten Finanzierung weitergeführt werden können.
„SPD, Grüne und FDP im Bund haben den Ernst der Lage offensichtlich nicht erkannt, während ihre Parteifreunde im Niedersächsischen Landtag eine schnelle Fristverlängerung im Oktober-Plenum gemeinsam mit der CDU-Fraktion befürwortet haben. Leidtragende sind am Ende Familien und Kinder in unserem Land.
Bund und Länder müssen nun schnell gemeinsam Verantwortung übernehmen, eine schnelle Fristverlängerung umsetzen und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken“, mahnt Fühner.
Hintergrund: Zum beschleunigten Ausbau der Ganztagsinfrastruktur für Grundschulkinder hat der Bund den Ländern im Rahmen der Corona-Soforthilfen Ende 2020 insg. 750 Millionen Euro Investitionsmittel zur Verfügung gestellt. Mit diesen sogenannten „Beschleunigungsmitteln“ und einem Eigenanteil können Träger Ausstattungsinvestitionen, bauvorbereitende Maßnahmen und Baumaßnahmen umsetzen. Aufgrund von Lieferengpässen könnten zahlreiche Kommunen nun jedoch auf den Kosten für noch nicht fertiggestellte Bauvorhaben sitzen bleiben, da der Förderzeitraum des „Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ am 31.12.2021 endet. Um die Fertigstellung von bereits begonnenen Bauvorhaben der Kommunen zu gewährleisten, müssten die Fristen für die Verausgabung der Mittel für den beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in den entsprechenden Regelungen im Ganztagsfinanzierungsgesetz (GaFG) und auch im Ganztagsfinanzhilfegesetz (GaFinHG) kurzfristig angepasst werden. Dieses Ziel verfolgt der Antrag von CDU und CSU im Bund und auch der Entschließungsantrag von CDU und SPD (Drs. 18/10011) im Niedersächsischen Landtag, den auch die Oppositionsparteien in ihren Wortbeiträgen zustimmend aufgenommen haben.