Röhler: Wir sichern die Amtsgerichte in der Fläche Niedersachsens
Hannover. „Ich begrüße außerordentlich die Initiative zur Streitwerterhöhung bei den Amtsgerichten. Wir bitten damit die Landesregierung, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für eine weitere Erhöhung auf mindestens 7.500 Euro einzusetzen. Damit erhalten wir auch die Amtsgerichte im ländlichen Raum“, erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Thiemo Röhler den Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen bei der Einbringung im Niedersächsischen Landtag.
Bisher liegt der Streitwert bei den Amtsgerichten bei maximal 5.000 Euro. Klassische zivilrechtliche Streitigkeiten sind dort zum Beispiel Verkehrsunfälle. Im Zuge der Preisentwicklung aber auch wegen der Komplexität der heutigen Fahrzeuge sind Verkehrsunfälle mit ei-nem Schadenswert von über 5.000 Euro mittlerweile an der Tagesordnung. Das bedeutet, dass bei einer Überschreitung dieses Wertes die nächsthöhere Instanz, also das Landgericht zuständig ist. Berücksichtigt man den reinen Kaufkraftverlust seit 1993 nach dem Verbraucherpreisindex, entspräche dies heute einem Betrag von über 7.500 Euro.
„Diese reine Preisindexberechnung zeigt bereits, dass eine Erhöhung auf mindestens 7.500 Euro längst überfällig ist. Dabei ist die Zahl der Eingänge bei den Amtsgerichten in Zivilverfahren seit 1995 um über 40 Prozent zurückgegangen. Dies führt auch zu 40 Prozent weniger Fälle, die den Bestand unserer Amtsgerichte nachhaltig schwächen“, mahnt Röhler.
Durch eine Anhebung der Streitwertgrenze könnte dem mit dem Rückgang der Eingangszahlen verbundenen Bedeutungsverlust der Amtsgerichte in Zivilsachen entgegengewirkt werden, denn die Amtsgerichte sind auch wichtige Arbeitgeber in der Fläche. Sie sind das Rückgrat unseres Rechtsstaates und damit der Garant für Rechtssicherheit. „Unsere Amtsgerichte in der Fläche Niedersachsens stehen für eine bürgernahe Justiz. Gerade bei Verkehrsunfällen und anderen zivilrechtlichen Streitigkeiten sind sie auch ein soziales Gebot, da sie leicht zu erreichen sind“, so der CDU-Politiker abschließend.
Zudem bietet es sich an, durch eine Erhöhung der Streitwertgrenze in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und die damit verbundene Verlagerung der Verfahren an die Amtsgerichte für eine Entlastung der Landgerichte zu sorgen.