Hiebing: Ein guter Tag für die kommunale Selbstverwaltung

Hannover. „Wir wollen heute für unser kommunales Ehrenamt einen Systemwechsel einläuten und damit einen weiteren wichtigen Schritt zur Digitalisierung und Modernisierung der Arbeit in den kommunalen Gremien vollziehen. Zusätzlich wollen wir den Kommunen Rechtssicherheit geben, wenn auf Straßenausbaubeiträge verzichtet wird und es um die Gegenfinanzierung der wegfallenden Beiträge geht“, erläutert der CDU-Innenpolitiker Bernd-Carsten Hiebing den heute im Niedersächsischen Landtag beschlossenen Gesetzentwurf des Kommunalverfassungsgesetzes.

Während der Corona Pandemie mussten die kommunalen Vertreter lernen, den Alltag ohne Präsenzsitzungen zu meistern. In der Konsequenz wechselte vieles, was vorher in Präsenz besprochen wurde, in virtuelle Diskussionsräume. „Wir alle stellten im Home-Office auch fest, dass diese Form der Zusammenkunft ihre Vorteile haben kann, denn Arbeits- und Alltagsleben kann besser und flexibler organisiert werden. So haben Eltern mehr Zeit, sich um ihre Kinder zu kümmern, oder Angehörige können Verwandte zeitlich flexibler pflegen. Die Pandemie verhalf uns somit zu einem Schub bei der Digitalisierung. Diesen Schwung wollen wir aufnehmen, um zukünftig auch kommunale Gremiensitzungen mit Hilfe von Videotechnik tagen zu lassen“, so Hiebing weiter. Dazu wird den Kommunen ein Angebot bei ihren Sitzungen ihrer kommunalen Gremien gemacht, aber auch Anhörungen von Sachverständigen als hybride Sitzungen dauerhaft – und damit über die Sonderregelungen der Pandemie heraus – durchzuführen.

„Wir haben uns die Entscheidung bei diesem Thema nicht leicht gemacht. Es ist deshalb schwierig, weil wir uns alle nach Präsenzsitzungen sehnen und gerne nach wie vor in den bekannten Räumen zusammenkommen, um gemeinsam die Politik zu gestalten und zu debattieren. Deshalb haben wir uns als CDU dazu entschlossen, ein Optionsmodell in der Kommunalverfassung zu verankern. Die Kommunen können über ihre Vertretung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit eine Hybridsitzung ermöglichen, sie müssen dies aber nicht. Damit ist eine breite Akzeptanz sichergestellt. Die Durchführung hybrider Sitzungen macht das Ehrenamt als Rückgrat der Kommunalpolitik attraktiver. Gerade jüngere Menschen können durch eine erhöhte Vereinbarkeit für das Ehrenamt gewonnen werden“, erklärt der CDU-Politiker.

Weiterhin werden in der Gesetzesänderung die Straßenausbaubeiträge weiterentwickelt. Dabei soll den Kommunen im Bereich der Gegenfinanzierung wegfallender Beiträge mehr Rechtssicherheit gegeben werden als Reaktion auf die jüngste Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom Juli 2020.

„Mit der Änderung des § 111 Absatz 6 NKomVG setzen wir die Entscheidung gesetzgeberisch um und vermeiden Kollisionen durch Richterrecht. Die Kommunen haben aber nach wie vor das Recht selbst zu entscheiden, ob Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Für diesen Fall hatten wir 2019 die gesetzlichen Regelungen flexibilisiert, um mehr Handlungsspielraum bei der Frage des ‚Wie‘, nämlich der Einziehung der Beiträge zu erreichen. Nun erweitern wir die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen bei der Frage des ‚Ob“, so Hiebing abschließend.

veröffentlicht am 22.03.2022