Disziplinarreform von Rot-Grün gefährdet rechtsstaatliche Grundprinzipien

Zur abschließenden Beratung des Tagesordnungspunktes 4 „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung disziplinarrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften“ im Niedersächsischen Landtag können Sie Birgit Butter, Mitglied im Ausschuss für Inneres und Sport, wie folgt zitieren:

„Wir lehnen die geplante Reform des Disziplinarrechts durch Rot-Grün entschieden ab. Künftig soll eine Behörde selbst Beamte aus dem Dienst entfernen können – ohne vorherige Entscheidung eines unabhängigen Gerichts. Das bedeutet einen massiven Machtzuwachs für den Staat und stellt unsere Beamtinnen und Beamten unter Generalverdacht.

Besonders kritisch sehen wir die tiefen Eingriffe in Persönlichkeitsrechte. Der Gesetzentwurf ermöglicht künftig sogar ärztliche Untersuchungen bis hin zur Dokumentation nicht sichtbarer Tätowierungen. Das ist staatlich angeordnete Entkleidung und hat mit einem freiheitlichen Rechtsstaat nichts mehr zu tun.

Für uns ist klar: Extremisten haben im Staatsdienst keinen Platz und müssen konsequent entfernt werden. Aber dafür braucht es rechtsstaatlich saubere Verfahren und unabhängige Gerichte – keine politischen Schnellschüsse zulasten der Beamtenrechte. Statt Gerichte zu umgehen, sollte Rot-Grün endlich für eine bessere personelle Ausstattung der Justiz sorgen.

Beamte dienen nicht einer Regierung, sondern unserem Staat. Wer ihre Rechte schleift, beschädigt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Dieses Gesetz ist kein Fortschritt, sondern ein gefährliches politisches Experiment, das wir entschieden ablehnen.“

veröffentlicht am 27.05.2026