Rede von Katharina Jensen zu TOP 3 b) Wirtschaftsfaktor Krabbenfischer erhalten – Rot-Grün gefährdet Niedersachsens Traditionsbetriebe an der Nordseeküste
– Es gilt das gesprochene Wort –
Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
die Krabben- und Muschelfischerei ist nicht nur ein Wirtschaftszweig.
Sie ist ein Kulturgut und Identität; Sie ist ein Stück Niedersachsen. Und sie ist die Lebensgrundlage vieler Familien an der niedersächsischen Nordseeküste. 114 Kutter sichern Arbeit in 17 Häfen– nicht nur auf See, sondern auch an Land, indirekt auch im Tourismus und im verarbeitenden Gewerbe.
Gleichzeitig wächst die Verunsicherung.
Denn unter dem Deckmantel eines sogenannten „Fischereidialogs“ bereitet Rot-Grün massive Eingriffe in die Fanggebiete unserer Küstenfischer vor.
Zwar wird betont, das Konzept gemeinsam mit den Fischern entwickeln zu wollen, doch viele empfinden dies als „Fischereimonolog“ und fühlen sich nicht beteiligt.
Die Suchräume für „fischereifreie Gebiete“ umfassen rund 54.710 Hektar! Schlussendlich sollen am Ende 10 %des Küstenmeeres streng geschützt und fischereifrei werden. Dabei ist klar: Ohne Fanggründe im Wattenmeer kann die Fischerei nicht überleben. Zwei Prozent im Nationalpark dürfen zudem schon jetzt nicht befischt werden.
Meine Damen und Herren,
für die Fischer klingt das nicht nach Zukunftsperspektive, sondern nach Existenzangst.
Im Agrarausschuss, in dem wir dies zum Thema gemacht haben, (denn Politik wird erst gar nicht eingebunden); wurde deutlich, wie dramatisch die Situation ist. Selbst Karin Logemann sprach davon, dass eine ganze Region „in Existenzängste getrieben worden“ sei. Nicht die Opposition beschreibt die Lage so – sondern eine Abgeordnete der Regierungsfraktionen selbst!
Denn viele der vorgeschlagenen Suchräume liegen nämlich exakt auf den bisherigen Fanggründen der Krabbenfischer. Genau das wird von den Fischern kritisiert. Das Fachkonzept stützt sich zwar auf EU-Vorgaben. Aber die Umsetzung obliegt ganz klar Niedersachsen.
Viele Fragen konnten von der Landesregierung bisher aber gar nicht oder nicht überzeugend beantwortet werden.
- Welche weiteren Nutzungsarten sind in den 10 % untersagt?
- Warum sind die Offshore-Flächen nicht in den Suchraum einbezogen?
- Was passiert, wenn ein Langzeitmonitoring Erkenntnisse zum Artenvorkommen bringt?
- Wurde die im Rahmen der BMLEH-Förderung geplante Stilllegung von 30 Prozent der Krabbenkutter beim 10%-Flächenziel als möglicher Kompensationsfaktor überhaupt berücksichtigt?
Genau so schafft man Misstrauen. Und dieses Misstrauen zieht sich durch den gesamten Prozess.
Nicht nur die Fischer fühlen sich übergangen, auch Kommunen, die vom Tourismus leben und wissen, wie wichtig ihre Fischerhäfen für die Wirtschaftskraft sind.
So warnt etwa die Gemeinde Wurster Nordseeküste ganz aktuell ausdrücklich davor, dass die geplanten Schutzgebiete die Erreichbarkeit der Fanggründe gefährden und so die Existenz der Sielhäfen infrage stellen. Bei einem Rückgang der Krabbenfischerei rechnet die Kommune mit Umsatzrückgängen im Tourismus von bis zu 22 Mio. €.
Ähnlich dramatisch sieht es in meiner Heimat aus, in Friesland.
Meine Damen und Herren, wer Küstenfischerei zerstört, gefährdet also ganze Küstenregionen. Und die Landesregierung agiert dabei widersprüchlich: Noch 2024 stellte sie sich mit einer gemeinsamen Resolution von SPD, CDU und Grüne hinter die Fischer. Es wurde erklärt: „Diesen Wirtschaftsfaktor und dieses Kulturgut gilt es zu erhalten und zu fördern.“
Man sprach von Planungs- und Investitionssicherheit. Von stabilen Rahmenbedingungen. Von Zukunftsperspektiven. Doch was erleben die Fischer heute?
Unsicherheit,
Flächenkonflikte,
Einschränkungen.
Und vor allem keine verlässliche Garantie, dass keine weiteren Einschränkungen folgen.
Im Ausschuss habe ich genau diese Sorge angesprochen. Zwar spricht die Landesregierung davon, mit dem Konzept langfristig „Ruhe“ schaffen zu wollen, verweist aber gleichzeitig auf weitere EU-Vorgaben und künftige Maßnahmen.
Es bleibt also die Frage offen: Welcher Zustand soll letztendlich erreicht werden? Es gab keine klare Antwort.
Fischereifreie Gebiete erscheinen mir wissenschaftlich nicht gerechtfertigt. Auch das Thünen-Institut kam zu dem Ergebnis, dass die grundberührende Fischerei zwar messbare, im Vergleich zu anderen Faktoren jedoch geringe Auswirkungen auf die Artengemeinschaft des Meeresbodens hat.
Somit frage ich mich: „Wo ist da die Verhältnismäßigkeit?“
Wenn nach aktuellem Zeitplan schon im August in den Gesetzgebungsprozess eingestiegen werden soll, dann machen Sie wirklich Politik über Köpfe hinweg. Es entsteht der Eindruck, dass die grünen Ministerien hier vorrangig ihre Ziele noch vor der nächsten Landtagswahl durchsetzen wollen.
Ich erwarte daher ein Machtwort des Ministerpräsidenten!
Ein Blick nach Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zeigt, dass dort deutlich umsichtiger vorgegangen wird. Die Landesregierung sollte den Prozess auch in Niedersachsen entschleunigen– mit dem klaren Ziel, die Zukunft der Küstenfischerei zu sichern.
Vielen Dank.
