Bundestag beschließt Fußfessel – jetzt muss auch Niedersachsen handeln

Zum heutigen Beschluss des Bundestages über das Gesetz zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt können Sie Birgit Butter, Mitglied im Ausschuss für Inneres und Sport, wie folgt zitieren:

„Der heutige Bundestagsbeschluss ist ein längst überfälliger Schritt für den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt. Mit der Einführung der elektronischen Fußfessel nach spanischem Vorbild setzt Deutschland endlich auf ein Instrument, das in anderen europäischen Ländern nachweislich Leben rettet. Für Niedersachsen bedeutet dieser Beschluss vor allem eines: Die Ausreden der rot-grünen Landesregierung sind ab heute endgültig vom Tisch. Seit Januar 2025 liegt unser CDU-Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) vor, der eine landesrechtliche Regelung für die elektronische Fußfessel vorsieht. Zunächst hatten Vertreter der SPD in Aussicht gestellt, diesen Gesetzentwurf aufzugreifen, um schnellstmöglich Opfer häuslicher Gewalt, vor allem Frauen und Kinder, wirksam schützen zu können. Doch die Landesregierung blockierte diesen Vorschlag und verwies auf die angeblich vorgreifliche Bundesregelung.

Die Zeit der Ausreden ist mit dem heutigen Bundestagsbeschluss endgültig vorbei. Jetzt ist das Land am Zug. Denn ohne eine entsprechende landesrechtliche Umsetzung im NPOG bleiben gefährliche Schutzlücken bestehen. Wir fordern die Landesregierung auf, unverzüglich einen an die Bundesregelung angepassten Gesetzentwurf zur Einführung einer elektronischen Fußfessel vorzulegen und schon im Maiplenum zu verabschieden. Unser Entwurf liegt seit Januar 2025 auf dem Tisch und kann als Grundlage dienen. Jeder weitere Tag des Zögerns ist ein Tag, an dem Frauen und Kinder in Niedersachsen unnötig gefährdet bleiben.“

veröffentlicht am 08.05.2026