Urteil zur Putenhaltung macht Analysebedarf deutlich
Hannover. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Verfahren zur Putenhaltung über die Anforderungen an bestehende Haltungsformen entschieden. Das Urteil bezieht sich auf einen Einzelfall und enthält kein pauschales Haltungsverbot. „Es zeigt, dass wir wissenschaftlich fundierte Grundlagen brauchen, um Tierschutz und wirtschaftliche Putenhaltung dauerhaft zusammenzubringen“, sagt der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Dr. Marco Mohrmann.
Mohrmann betont die Bedeutung der Putenhaltung für Niedersachsen: „In vielen Regionen sichern bäuerliche Familienbetriebe mit der Putenhaltung ihr Einkommen und ihre betriebliche Existenz. Sie ist ein wichtiger Bestandteil unserer Agrarstruktur und prägt den ländlichen Raum.“ Gerade diese Betriebe brauchen jetzt Verlässlichkeit und politische Rückendeckung statt zusätzlicher Unsicherheit.
„Jetzt braucht es keine vorschnellen politischen Alleingänge, sondern eine nüchterne Analyse der konkreten Auswirkungen auf die betroffenen Betriebe sowie der praktischen Umsetzbarkeit möglicher Anpassungen“, so Mohrmann. Ein niedersächsischer Sonderweg, wie ihn Landwirtschaftsministerin Staudte in Aussicht stellt, ist der falsche Ansatz. Dabei müssten neben tierschutzfachlichen Fragen auch wirtschaftliche Aspekte und die Wettbewerbsfähigkeit berücksichtigt werden. Bestehende und bewährte Haltungsformen dürfen nicht ohne fundierte Grundlage infrage gestellt werden.
Abschließend fordert er: „Tierschutz und wirtschaftliche Tragfähigkeit müssen zusammen gedacht werden. Niedersachsen sollte seine starke Agrar- und Forschungslandschaft nutzen, um tragfähige Lösungen zu entwickeln, statt ideologische Sonderwege zu gehen. Wir stehen dabei klar an der Seite der niedersächsischen Putenhalter und ihrer Familienbetriebe.“
