Rot-Grüner Jagdgesetz-Entwurf ist nicht zustimmungsfähig

Hannover. In einer Sondersitzung des Agrarausschusses haben SPD und Grüne ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Jagdgesetzes sowie zum Umgang mit dem Wolf vorgestellt. Der agrarpolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Dr. Marco Mohrmann, übt daran deutliche Kritik: „Dieses Gesetz ist nicht zustimmungsfähig.“

Mohrmann zeigt sich insbesondere enttäuscht darüber, dass eine Petition mit 8.400 Unterschriften sowie fundierte fachliche Hinweise unberücksichtigt bleiben: „Dass Rot-Grün die Petition zum Erhalt der Bejagung am Naturerdbau ignoriert, ist sehr enttäuschend. Dabei lagen konstruktive Vorschläge auf dem Tisch – etwa Fachkundenachweise für Hundeführer oder der Einsatz moderner Ortungstechnik für Bauhunde. Die Leidtragenden sind Artenvielfalt und der Schutz von Bodenbrütern.“

Zugleich wird darauf verwiesen, dass das Jagdrecht erst im Jahr 2022 umfassend novelliert worden ist. Eine erneute grundlegende Überarbeitung sei daher weder notwendig noch zielführend. „Statt bewährte Regelungen fortlaufend infrage zu stellen, braucht es Verlässlichkeit und Kontinuität für Jäger, Landnutzer und den ländlichen Raum“, so Mohrmann.

Besonders kritisch wird das ausbleibende Populationsmanagement beim Wolf bewertet. Entgegen den Ankündigungen der Landesregierung, die Bundesregelungen vollständig umzusetzen, bleibt der Gesetzentwurf deutlich dahinter zurück. Mohrmann erklärt: „Neben dem Schnellabschuss übergriffiger Wölfe sieht das Bundesjagdgesetz ausdrücklich auch eine Regulierung der stark gewachsenen Population vor – etwa durch die Bejagung von Jungwölfen. Dass Ministerin Staudte dies nun kategorisch ausschließt, ist nicht nachvollziehbar.“

Abschließend macht Mohrmann deutlich, dass im weiteren parlamentarischen Verfahren Nachbesserungen erforderlich sind: „Wir erwarten hier eine klare Korrektur. Die Erwartungshaltung im ländlichen Raum ist eindeutig. Wer sie ignoriert, verspielt Vertrauen, statt es zu stärken.“

veröffentlicht am 30.04.2026