Rede der Parlamentarischen Geschäftsführerin Carina Hermann zu TOP 7 –„Einsetzung eines 26. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses“

-Es gilt das gesprochene Wort-

Verehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren,

Ein Staatsanwalt aus Niedersachsen wurde inzwischen erstinstanzlich zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach Überzeugung des Gerichts hat er gegen Bezahlung interne Informationen an das Umfeld organisierter Drogenkriminalität im Zusammenhang mit dem größten Kokainkomplex Europas weitergegeben.

Wir haben es damit mit einem Vorgang zu tun, der das Vertrauen in unseren Rechtsstaat tief erschüttert hat.

Und gleichzeitig war die politische Aufarbeitung dieses Vorgangs durch die Justizministerin geprägt von Schweigen, Widersprüchen und einer Informationspolitik nach dem Prinzip der Salamitaktik. Einzig und allein die Art und Weise, wie die Landesregierung mit diesem Justizskandal umgegangen ist, hat einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss notwendig gemacht.

Und genau deshalb beantragen wir heute den 26. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum „Justizskandal“ im Verantwortungsbereich von Ministerin Wahlmann.

Für die Politik begann dieser Skandal Ende Oktober 2024 mit der Festnahme des Staatsanwalts.

Und seitdem stellen wir als Opposition Fragen.

Nach Verantwortung.

Nach Kontrolle.

Und nach Führung im Justizministerium.

Aber was haben wir erlebt?

15 Monate lang wich die Justizministerin diesem Parlament aus.

15 Monate lang keine persönliche Unterrichtung.

15 Monate lang nur scheibchenweise Informationen.

Erst am 18. Februar 2026 erschien die Ministerin persönlich im Rechtsausschuss.

Und das nicht aus eigenem Aufklärungswillen, sondern weil der politische Druck schlicht zu groß geworden war und der Ministerpräsident sie verdonnert hat.

Und genau diese Sitzung hat dann endgültig gezeigt:  Hier geht es um ein strukturelles Führungsversagen im Justizministerium.

Denn wenn eine Ministerin nach 15 Monaten einräumen muss, dass zentrale Entscheidungen falsch waren, dass Berichtspflichten verletzt wurden und

dass es bis heute unterschiedliche Darstellungen zu zentralen Besprechungen gibt, dann reden wir über eine Ministerin, die bei einem der schwersten Justizskandale dieses Landes ersichtlich nicht mehr aus eigener Kraft für Transparenz und Aufklärung sorgen konnte oder wollte.

Meine Damen und Herren,

besonders gravierend ist die Chronologie dieses Falls.

Bereits am 13. Juni 2022 wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den betroffenen Staatsanwalt eingeleitet.

Und entgegen geltenden Berichtspflichten wurde das Justizministerium über dieses verdeckt geführte Ermittlungsverfahren zunächst nicht informiert.

Im Herbst 2022 meldete sich zusätzlich ein Zeuge, der nach heutigem Kenntnisstand wesentliche Vorwürfe bestätigte.

Und am 23. November 2022 wurde schließlich durchsucht.

Dabei wurden sensible dienstliche Inhalte auf privaten Geräten festgestellt.

Trotzdem blieb der Staatsanwalt im Dienst, blieb in sensiblen Verfahren tätig und arbeitete noch fast zwei Jahre weiter.

Und genau das versteht draußen im Land kein Mensch mehr.

Meine Damen und Herren,

noch gravierender werden die Vorgänge beim Blick auf die zentrale Besprechung vom 24. November 2022, also nur einen Tag nach der Durchsuchung.

An dieser Besprechung nahmen der damalige Generalstaatsanwalt, die heutige Generalstaatsanwältin, der Abteilungsleiter Strafrecht und Staatssekretär Smollich teil.

Und genau zu dieser Besprechung existieren heute widersprüchliche dienstliche Erklärungen.

Es geht um zentrale Fragen:

Wurden Berichtspflichten vereinbart?

Wurde über eine Herausnahme des Staatsanwalts gesprochen?

Wie wurde der Tatverdacht bewertet und aus welchen Gründen?

Der Abteilungsleiter erklärt heute, man habe bereits damals auf eine Ablösung des Staatsanwalts gedrängt. Gleichzeitig soll aber keine fortlaufende Berichtspflicht vereinbart worden sein.

Das passt alles nicht zusammen.

Noch bemerkenswerter ist:

Die Vermerke des Staatssekretärs und des Abteilungsleiters zu dieser Besprechung wurden erst am 5. November 2024 gefertigt, also fast zwei Jahre später, nachdem der Skandal bereits öffentlich war.

Die Menschen draußen merken sehr genau, wenn Akten erst dann entstehen, wenn politischer Druck wächst.

Und damit stellen sich zwangsläufig weitere Fragen:

Hat der Staatssekretär jemals ernsthaft nachgefragt?

Hat er hinterfragt, welche Datenträger sichergestellt und ausgewertet waren?

Hat er hinterfragt, warum keine fortlaufende Berichterstattung erfolgte?

Oder hat man all das einfach laufen lassen?

Und wie konnte bereits einen Tag nach der Durchsuchung gegenüber dem Staatssekretär erklärt werden, der Tatverdacht habe sich nicht erhärtet, obwohl sensible dienstliche Daten auf privaten Datenträgern gefunden wurden und diese Datenträger zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht vollständig ausgewertet waren?

Und dass die Ministerin erst am 11.10.2023 informiert worden sei, ist nicht glaubhaft.

Und spätestens hier beginnt die politische Verantwortung der Hausleitung.

Denn wo Erinnerungslücken größer werden als der Aufklärungswille, dort braucht es einen Untersuchungsausschuss.

Meine Damen und Herren,

besonders schwer wiegt rückblickend die unzureichende Unterrichtung des Rechtsausschusses vom 7. November 2024 durch den Abteilungsleiter Strafrecht.

Damals wurde dem Parlament erklärt, die Entscheidung, den Staatsanwalt im Dienst zu belassen, sei vertretbar gewesen.

Kein Wort über verletzte Berichtspflichten.

Kein Wort über widersprüchliche dienstliche Erklärungen.

Kein Wort darüber, dass zentrale Bewertungen innerhalb des Ministeriums offenbar umstritten waren.

Heute – 15 Monate später – bewertet die Ministerin dieselben Vorgänge plötzlich völlig anders.

Sie räumt ein, dass Entscheidungen schwer nachvollziehbar waren, dass Berichtspflichten verletzt wurden, und dass man den Staatsanwalt eigentlich aus den Verfahren hätte herausnehmen müssen.

Und deswegen frage ich Sie, Frau Wahlmann:

Warum wurde das Parlament im November 2024 anders informiert als im Februar 2026?

Denn die Niedersächsische Verfassung verpflichtet die Landesregierung zu vollständiger und wahrheitsgemäßer Unterrichtung des Parlamentes.

Und genau das ist offenkundig nicht passiert.

Und damit hat die Landesregierung gegen die Verfassung verstoßen und beschädigt am Ende das Vertrauen in den Rechtsstaat selbst.

Meine Damen und Herren,

als Richterin war ich selbst Teil der Justiz und weiß wie engagiert die Kolleginnen und Kollegen jeden Tag für den Rechtsstaat wertvolle Arbeit leisten.  

Und dieser Untersuchungsausschuss dient der Justiz.

Er soll dazu beitragen, Vertrauen in die Integrität unserer Justiz- und Sicherheitsbehörden wiederherzustellen.

Denn aufgeklärt werden muss mögliches Fehlverhalten in der politischen und administrativen Verantwortungsspitze. Und diese Aufklärung endet selbstverständlich nicht an den Grenzen von Legislaturperioden.

Wir werden uns diesen gesamten Vorgang von Beginn an anschauen.

Vollständig. Lückenlos. Und unabhängig davon, wer jeweils politische Verantwortung getragen hat.

Denn unser Maßstab ist einzig und allein die Frage:

Wie konnte ein solcher Vorgang entstehen und warum hat niemand rechtzeitig eingegriffen?

Und deshalb kann ich Ihnen heute bereits sagen: Selbstverständlich werden wir auch die frühere Justizministerin Havliza und ihren damaligen Amtschef als Zeugen hören wollen. Und genau das Gleiche gilt für mögliche Informationsabflüsse im Bereich des Landeskriminalamtes.

Denn Frau Innenministerin Behrens, die aktuellen Berichte über Ermittlungen gegen ehemalige LKA-Drogenfahnder zeigen doch: Hier geht es längst nicht mehr nur um einzelne Personen. Hier stellt sich die grundsätzliche Frage, ob Sicherheits- und Kontrollmechanismen an entscheidenden Stellen ausreichend funktionieren.

Und selbstverständlich werden wir uns deshalb auch im MI anschauen, wer wann welche Verantwortung getragen hat. Denn die Aufklärung dieses Untersuchungsausschusses reicht genau so weit, wie es der Sachverhalt erforderlich macht.

Meine Damen und Herren,

dieser Untersuchungsausschuss ist ein Instrument parlamentarischer Kontrolle.

Er dient den vielen engagierten Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Richterinnen und Richtern sowie Justizbeschäftigten in Niedersachsen, die jeden Tag dafür sorgen, dass unser Rechtsstaat funktioniert.

Und er dient den Menschen in Niedersachsen, die erwarten dürfen, dass politische Verantwortung übernommen wird. Denn am Ende geht es um einen ganz zentralen Punkt:

Wir, die Politik, müssen alles dafür tun, dass sich ein solcher Justizskandal nicht wiederholt. Und genau deshalb beantragen wir heute diesen Untersuchungsausschuss ein.

Vielen Dank.

veröffentlicht am 28.04.2026