Anhörung entlarvt gravierende Mängel am NPOG-Entwurf


Zur heutigen Anhörung im Ausschuss für Inneres und Sport zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) können Sie den innenpolitischen Sprecher André Bock wie folgt zitieren:

„Die heutige Anhörung zum NPOG hat gravierende Mängel am Gesetzentwurf der Landesregierung schonungslos offengelegt. Die von der Innenministerin erhobene Behauptung, es handele sich um das modernste Polizeigesetz, ist in der Anhörung klar widerlegt worden. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat zu Recht gerügt, dass eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Vorgaben der europäischen KI-Verordnung fehlt. Äußerst problematisch ist zudem, dass die vorgetragenen Hinweise des Landesdatenschutzbeauftragten nicht in den Entwurf eingearbeitet wurden – und das Verfahren dadurch nun um Monate verzögert wird. Wir wollen unserer Polizei moderne Ermittlungsbefugnisse wie die automatisierte Datenanalyse an die Hand geben – aber selbstverständlich verfassungs- und europarechtskonform. Genau daran mangelt es bislang. Auch die Vorgaben der JI-Richtlinie sind weiterhin nicht umgesetzt. Damit arbeitet unsere Polizei faktisch auf Grundlage eines europarechtswidrigen Gesetzes.

Zugleich fehlen zentrale Befugnisnormen, etwa eine klare Regelung zum Einsatz von Bodycams für Feuerwehr-, Rettungsdienstkräfte und kommunale Ordnungsdienste zum Schutz vor Angriffen sowie die gesetzliche Verankerung des Distanz-Elektroimpulsgerätes für den Streifendienst und eine rechtssichere Regelung zur strategischen Fahndung, wie sie Nordrhein-Westfalen bereits kennt. In der vorliegenden Form ist der Entwurf eine Zumutung für die Polizeipraxis: Die Vorschriften zur Datenverarbeitung sind unübersichtlich, zu kompliziert und für den Rechtsanwender auf der Straße kaum handhabbar. Dieses Gesetz ist an vielen Stellen mangelhaft und in dieser Fassung schlicht unbrauchbar – und dafür trägt die Innenministerin Verantwortung.“

veröffentlicht am 26.02.2026