E-Akte-Chaos legt Schwächen im Justizministerium offen


Zur heutigen Fortsetzung der Unterrichtung durch das Justizministerium im Ausschuss für Recht und Verfassung zu den massiven Störungen bei der elektronischen Akte in der Justiz können Sie die Parlamentarische Geschäftsführerin Carina Hermann wie folgt zitieren:  

„Schritt für Schritt wird nun das ganze Ausmaß der massiven Störungen bei der Einführung der elektronischen Akte sichtbar – und es wird immer deutlicher: Die Entscheidung der Ministerin, die E-Akte trotz eindringlicher Warnungen der Beschäftigten und des Personalrats bereits zum 1. Januar 2026 in der Justiz einzuführen, war ein schwerer Fehler. Eine systemstabile und jederzeit funktionsfähige IT ist das unverzichtbare Fundament unseres Rechtsstaats im digitalen Zeitalter.   

Wie sich nun zeigt, kam es zu gravierenden Verzögerungen bei der Bearbeitung wichtiger Entscheidungen in der Justiz. Es gab Fehlurteile, die korrigiert werden müssen, zudem verzögerte sich die Bearbeitung einer Haftbeschwerde. Das sind inakzeptable Mängel, die erst im Zuge des Umzugs von 50 Justizbehörden zum IT-Dienstleister Dataport zutage getreten sind. Noch in diesem Jahr stehen zwei weitere Großumzüge an.   

Warum wurde die E-Akte flächendeckend eingeführt, obwohl der vollständige Umzug aller Justizbehörden zu Dataport noch nicht abgeschlossen war? Das ist eine zentrale Frage, die die Ministerin beantworten muss. Wir erwarten daher, dass sich Frau Wahlmann endlich ihrer Verantwortung stellt und im kommenden Ausschuss am 18. Februar umfassend Rede und Antwort steht. Der Unmut der Justizbeschäftigten wächst täglich. So viele Beschwerden über IT-Störungen aus dem Bereich der Justiz haben uns noch nie innerhalb so kurzer Zeit erreicht.” 

veröffentlicht am 11.02.2026