Mit dem rot-grünen Gesetzentwurf zum Verfassungsschutz bleibt Niedersachsen sicherheitspolitisches Schlusslicht
Hannover. „Der rot-grüne Gesetzentwurf zur Reform des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes wird den sicherheitspolitischen Herausforderungen unserer Zeit nicht gerecht und bleibt weit hinter dem zurück, was notwendig wäre, um unseren Verfassungsschutz handlungsfähig zu machen“, erklärt der verfassungsschutzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christoph Plett, zur Beratung des Gesetzentwurfs von SPD und Grünen im Landtag.
Der von der rot-grünen Landesregierung vorgelegte Entwurf schließe bestehende Schutzlücken nicht, sondern schreibe sie fort. „Die CDU-Landtagsfraktion lehnt diesen rot-grünen Gesetzentwurf ab. Er korrigiert die schweren Fehler der rot-grünen Reform von 2016 nicht, sondern zementiert sie“, so Plett. Damals sei der Verfassungsschutz durch den Wegfall zentraler Befugnisse wie der Wohnraumüberwachung, drastisch verkürzte Speicherfristen und weitgehende Auskunftsrechte für Betroffene erheblich geschwächt worden. Niedersachsen sei dadurch bundesweit zum Schlusslicht geworden.
Angesichts der aktuellen Bedrohungslage sei diese rot-grüne Linie unverantwortlich. „Wir erleben steigende Fallzahlen im Rechtsextremismus, ein unverändert hohes islamistisches Anschlagspotenzial, zunehmende Einfluss- und Cyberoperationen aus dem Ausland sowie einen alarmierenden Anstieg antisemitischer Straftaten. Hinzu kommen wachsende Militanz im Linksextremismus und immer mehr Einzeltäter, die sich im Internet radikalisieren“, betont Plett. In dieser Situation brauche Niedersachsen einen starken und modernen Verfassungsschutz.
Stattdessen halte die rot-grüne Landesregierung an überholten Hürden fest und verweigere Instrumente, die in anderen Bundesländern längst Standard seien. „Andere Länder nutzen den verfassungsrechtlichen Rahmen konsequent aus. Rot-Grün in Niedersachsen tut das nicht – aus politischen Gründen“, kritisiert Plett. Insbesondere die Grünen blockierten notwendige Erweiterungen und bremsten eine wirksame Reform aus.
Dem rot-grünen Gesetzentwurf stellt die CDU-Fraktion einen eigenen Entschließungsantrag mit 23 konkreten Maßnahmen entgegen. Dazu zählen unter anderem die Ausweitung des Aufgabenbereichs auf organisierte Kriminalität, längere Prüf- und Löschfristen nach Bundesstandard, die Wiedereinführung moderner Befugnisse wie Wohnraumüberwachung und Online-Durchsuchung sowie eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz bei schweren Gefahrenlagen.
„Wir müssen den Verfassungsschutz nicht fesseln, sondern befähigen“, so Plett abschließend. Die Ablehnung des rot-grünen Gesetzentwurfs sei kein Oppositionsreflex, sondern Ausdruck sicherheitspolitischer Verantwortung. „Der beste Schutz vor Extremismus ist ein handlungsfähiger Staat. Dafür braucht Niedersachsen ein Verfassungsschutzgesetz, das unsere Demokratie wirksam schützt und stärkt.“
