Zurückhaltung bei AFD-Verbotsverfahren – Entzug der Parteienfinanzierung prüfen


Zur Entgegennahme einer Petition, die die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens zum Ziel hat, können Sie die Abgeordnete Veronika Bode, Sprecherin der CDU-Fraktion im Petitionsausschuss wie folgt zitieren:

„Wir sind weiterhin vorsichtig in Bezug auf ein AfD-Verbotsverfahren. Das darf erst eingeleitet werden, wenn es ausreichende und gesicherte Erkenntnisse gibt, die zu einem Erfolg führen würden. Die Innenministerkonferenz sollte aber sorgfältig einen Antrag auf Entzug der Parteienfinanzierung prüfen. Rechtsextreme und verfassungsfeindliche Propaganda aus Steuermitteln zu finanzieren, ist für uns unerträglich.“

veröffentlicht am 26.11.2025