Kein Kein Steuergeld für Extremisten und AntisemitenKein


Zu der ersten Beratung des Niedersächsischen Landtages zu Tagesordnungspunkt 24 „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung und zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes sowie zur Stärkung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“können Sie die Parlamentarische Geschäftsführerin Carina Hermann wie folgt zitieren:

„Die gestiegenen Zahlen antisemitischer Vorfälle zeigen unmissverständlich, dass wir unsere Demokratie an einer sensiblen Stelle stärken müssen: Kein Steuergeld darf bei Extremisten oder Antisemiten landen. Genau dafür schaffen wir mit unserem Gesetzentwurf eine eindeutige und rechtsstaatlich verlässliche Grundlage, die verhindert, dass öffentliche Mittel missbraucht werden. Das umfasst ausdrücklich auch den Bereich politischer Arbeit: Künftig soll es weder in Wahlkreisbüros noch in Fraktionen eine Kostenerstattung geben, wenn dort Personen beschäftigt sind, die extremistische oder antisemitische Aktivitäten verfolgen oder unterstützt haben. Zugleich ist klar: Es wird weder pauschale Prüfverfahren noch unangemessene Nachforschungen oder gar Gesinnungsprüfungen geben. Für Vereine, Verbände oder Projektträger entsteht keinerlei zusätzlicher bürokratischer Aufwand – die zuständigen Behörden werden ausschließlich dann tätig, wenn konkrete und belastbare Hinweise vorliegen.

Wir begrüßen ausdrücklich die Offenheit für Gespräche von Rot-Grün in der heutigen Debatte und setzen darauf, dass sich alle demokratischen Fraktionen anschließen. Denn es wäre ein starkes Signal für unsere Demokratie, wenn wir gemeinsam bekräftigen, dass Niedersachsen Extremismus und Antisemitismus entschieden entgegentritt und seine öffentlichen Mittel schützt.“

veröffentlicht am 19.11.2025