Kein Steuergeld für Extremisten und Antisemiten
Hannover. „Kein Steuergeld des Landes Niedersachsen darf bei Extremisten oder Antisemiten landen“, fordert die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion Carina Hermann. Mit dieser zentralen Botschaft bringt die Fraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung sowie des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes in das Novemberplenum ein. „Wir senden damit ein klares Signal: Es darf keine Toleranz geben, wenn es um die Verteilung öffentlicher Mittel geht. Und wir erwarten, dass die Landesregierung diesen Weg mit uns geht.“
Hermann betont, dass das Gesetz „eine klare, rechtssichere und grundrechtssensible Grundlage“ schafft, um Zuwendungen an extremistische oder antisemitische Akteure zu verhindern. „Dort, wo der Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verlassen wird, darf der Staat handeln – aber nur auf einer klaren gesetzlichen Grundlage. Genau diese Grundlage schaffen wir mit unserem Gesetzentwurf.“ Es gehe, so Hermann, um die „Widerstandsfähigkeit unseres Staates an einer seiner empfindlichsten Stellen: Dem verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Geldern. Und es geht um das Vertrauen der Menschen, insbesondere unserer jüdischen Gemeinschaft, dass wir jede Form von Extremismus und Antisemitismus konsequent ausschließen.“
Konkret sieht der Gesetzentwurf drei Regelungsbereiche vor. Erstens: Zuwendungen aus Landesmitteln dürfen nicht an Personen oder Organisationen gehen, die extremistische oder antisemitische Aktivitäten verfolgen oder unterstützt haben. „Und zwar unabhängig davon, über wen die Mittel vergeben werden – ob über Kulturlandschaften, den Landessportbund oder Projektträger“, so Hermann. Zweitens: Im Wahlkreisbüro eines Abgeordneten soll es künftig keine Kostenerstattung mehr geben, wenn dort Personen beschäftigt sind, die extremistische oder antisemitische Aktivitäten verfolgen oder unterstützt haben. „Keine Steuergelder für Extremisten im Umfeld politischer Arbeit. Das ist für uns eine Selbstverständlichkeit.“ Drittens: Dasselbe gilt für die Fraktionen. „Wer öffentliche Mittel in Anspruch nimmt, muss auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Punkt.“
Das Gesetz, so Hermann, ermögliche es der Verwaltung, schnell und gezielt einzugreifen, wenn Landesmittel missbraucht werden. „Die Behörden bekommen endlich eine klare Rechtsgrundlage, um zu handeln, sobald sie Anhaltspunkte haben – eine Befugnis, die bislang fehlt.“ Niedersachsen, betont Hermann, „toleriert weder Rechtsextremismus noch Linksextremismus noch Islamismus noch antisemitische Hetze. Dieses Gesetz ist ein Baustein unserer demokratischen Widerstandsfähigkeit.“ Ihre Erwartung formuliert Hermann deutlich: „Wir fordern Rot-Grün auf, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen und damit ein klares Zeichen für den Schutz unserer Demokratie zu setzen.“
