
Kritik an Verschiebung der E-Akte: Ministerin Wahlmann muss die Sorgen der Justiz ernst nehmen
Zum Festhalten der niedersächsischen Justizministerin Wahlmann an der Einführung der E-Akte Anfang 2026 können Sie die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion Carina Hermann wie folgt zitieren:
„Die Bundesjustizministerin hat mit ihrem Vorschlag, die Einführung der E-Akte in den Gerichten und Staatsanwaltschaften auf Anfang 2027 verschieben zu können, auf die berechtigte Kritik aus Justizkreisen reagiert. Dass Ministerin Wahlmann eine Verschiebung allerdings – trotz der eindringlichen Forderung des Hauptpersonalrats im niedersächsischen Justizministerium sowie des Hauptrichterrates – nicht für nötig hält, zeigt, dass sie die erheblichen Herausforderungen in der Justizverwaltung und die berechtigten Sorgen der Beschäftigten nicht ernst genug nimmt.
Ministerin Wahlmann regiert an ihrem Geschäftsbereich vorbei. Wir müssen den Gerichten und Staatsanwaltschaften zutrauen, dass sie ihre eigenen Belastungsgrenzen realistisch einschätzen können. Wer Digitalisierung mit Augenmaß will, muss auf diejenigen hören, die täglich unter den aktuellen Bedingungen arbeiten.
Es ist nun die Aufgabe der Ministerin Wahlmann, Verantwortung zu übernehmen und Lösungen für die bestehenden Probleme zu finden, statt mit dem Finger auf andere zu zeigen. Wir fordern die Ministerin auf, die Warnungen aus der Justiz ernst zu nehmen.“