
Schwere Versäumnisse beim Datenschutz – Polizeirecht seit 2018 europarechtswidrig
Zu dem heute vorgestellten Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz können Sie die Innenpolitikerin Birgit Butter wie folgt zitieren:
„Es wird allerhöchste Zeit, dass die rot-grüne Landesregierung endlich ihre Hausaufgaben macht. Die europäischen Vorgaben zum Datenschutz im Gefahrenabwehr- und Polizeirecht, die Implementierung der sogenannten JI-Richtlinie in niedersächsisches Recht, sind immer noch nicht vollständig umgesetzt. Das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz ist seit 2018 europarechtswidrig. Seinerzeit hatte die damalige rot-grüne Landesregierung im Eilverfahren und in vielen Teilen unvollständig das Datenschutzrecht geändert, um die Umsetzungsfrist einzuhalten. Seitdem ist nichts passiert. Das ist ein handfester Skandal, den das seit 2013 SPD-geführte Innenministerium zu verantworten hat.
Auch stellt der Landesbeauftragte in seinem Bericht fest, dass für viele polizeiliche Maßnahmen schlichtweg die Rechtsgrundlage fehlt – beispielsweise für den Einsatz von Drohnen. Als Innenministerin trägt Frau Behrens eine besondere Verantwortung dafür, dass die Sicherheitsbehörden in unserem Land sich an Gesetz und Recht halten. Hierzu gehören Eingriffsbefugnisse, die sich auf eine verfassungsrechtliche und damit datenschutzgerechte Rechtsgrundlage stützen können. Die Zeit der Ankündigungspolitik muss endlich vorbei sein, die Landesregierung muss dringend handeln.“