
Skandal um versäumten Bußgeldbescheid gegen Volkswagen: Fehler in der Staatsanwaltschaft Hannover mit millionenschweren Folgen
Zur heutigen Berichterstattung, wonach ein Bußgeld in Millionenhöhe gegen Volkswagen infolge eines schweren Fehlers der Staatsanwaltschaft Hannover nicht mehr erhoben und eingetrieben werden kann, erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion, Carina Hermann:
„Ein Bußgeldbescheid in Höhe von bis zu 4,3 Millionen Euro gegen Volkswagen kann offenbar nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil ein Staatsanwalt es versäumt hat, einen Schriftsatz zu unterschreiben. Wenn sich diese Berichte bestätigen, ist das ein Skandal. Es geht nicht um ein Versehen am Rande, sondern um einen folgenschweren Fehler, der dem Land Niedersachsen massiven finanziellen Schaden zufügt.
Erst der Justizskandal um einen vermeintlichen Maulwurf in den eigenen Reihen, der als Staatsanwalt im Verdacht steht, Informationen an die Drogenmafia weitergegeben zu haben. Und jetzt dieser Fehler mit möglicherweise millionenschweren Konsequenzen. Es scheint kein Zufall mehr zu sein, dass immer wieder dieselbe Staatsanwaltschaft und dieselbe Generalstaatsanwältin im Zentrum stehen. Die politische Verantwortung liegt am Ende bei Justizministerin Wahlmann, die Konsequenzen ziehen müsste. Doch dieser Verantwortung stellt sie sich bislang nicht.
Die Leitung der Staatsanwaltschaft Hannover ist zudem weiterhin unbesetzt. Die Justizministerin hat sich mit aller Kraft für einen SPD-Mann eingesetzt, der in den vergangenen Jahren mit Strafverfolgung nichts zu tun hatte. Nun, da sie ihn ernennen müsste, fehlt ihr offenbar das Vertrauen in ihre eigene Personalentscheidung. Was bleibt, ist eine führungslose Behörde, die von einem Skandal in den nächsten stolpert. Frau Wahlmann hat den Laden nicht im Griff.
Die CDU-Landtagsfraktion hat deshalb heute eine Unterrichtung im Rechtsausschuss zu diesem Vorgang beantragt. Nachdem Frau Wahlmann den Ausschuss in den letzten Wochen lieber gemieden hat, erwarten wir, dass sie diesmal persönlich erscheint und sich gegenüber der Öffentlichkeit und dem Parlament erklärt.“