Verankerung des Kontrollgremiums in Niedersachsens Verfassung stärkt Demokratie

Zur gemeinsamen Gesetzesinitiative von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Verankerung eines Parlamentarischen Kontrollgremiums in der Niedersächsischen Verfassung zur Kontrolle des Verfassungsschutzes können Sie die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion, Carina Hermann, wie folgt zitieren:

“Mit der Verankerung des Parlamentarischen Kontrollgremiums in der niedersächsischen Verfassung wird die Kontrolle des Verfassungsschutzes auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Die parlamentarische Kontrolle findet bereits heute statt, aber mit der nun geschaffenen Verfassungsnorm erhält sie den Stellenwert, den sie in einer wehrhaften Demokratie braucht.

Gerade in Zeiten wachsender Bedrohungen durch Extremismus, Desinformation und gezielte Angriffe auf unsere demokratische Ordnung ist es notwendig, auch die parlamentarischen Kontrollinstrumente weiterzuentwickeln. Das neue Gremium gibt dem Parlament mehr Gewicht und sichert die Kontrolle künftig noch verlässlicher ab. Das Gremium wird nicht einfach eingesetzt, sondern durch den Landtag direkt legitimiert. Das stärkt die demokratische Verantwortung.

Mit dieser Entscheidung folgt Niedersachsen dem Vorbild des Bundes und anderer Länder, die bereits vergleichbare Gremien eingerichtet haben. Unser Land macht sich mit dieser Verfassungsänderung fit für die sicherheitspolitischen Herausforderungen der Zukunft und bleibt dabei dem Grundsatz treu: Sicherheitsbehörden brauchen in einem Rechtsstaat eine starke parlamentarische Kontrolle.“

veröffentlicht am 14.05.2025