Verteidigung fairer Gesetzgebungsverfahren: Unsere Argumente vor dem Staatsgerichtshof

Zur mündlichen Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof (StGH 1/24) können Sie die Parlamentarische Geschäftsführerin Carina Hermann wie folgt zitieren:

„Heute haben wir vor dem Staatsgerichtshof deutlich gemacht, welche Maßstäbe für ein faires und verfassungskonformes Gesetzgebungsverfahren gelten müssen: Zeit, Sorgfalt und echte Beteiligung aller Abgeordneten – gerade auch der Opposition.

Im Verfahren zum Zweiten Nachtragshaushalt 2023 und zum Haushaltsbegleitgesetz haben wir aus unserer Sicht aufgezeigt, dass diese Prinzipien verletzt worden sind. Innerhalb weniger Tage wurden hochkomplexe Änderungen eingebracht und ohne fundierte Beratung beschlossen. Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker hatten kaum Gelegenheit, sich mit den Vorlagen auseinanderzusetzen oder Alternativen zu entwickeln.

Unsere Argumente und Bedenken haben wir heute in einer intensiven mündlichen Verhandlung umfassend erläutert. Wir haben dargelegt, dass das damalige Verfahren nach unserer festen Überzeugung nicht im Einklang mit den Vorgaben unserer Landesverfassung stand.

Besonders eindrücklich ist für uns, dass auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages sowie die kommunalen Spitzenverbände die kurzfristig vorgelegten Änderungsvorschläge nicht mehr abschließend prüfen konnten. Das zeigt nach unserer Auffassung, wie massiv auch die Rechte der Abgeordneten beeinträchtigt wurden.

Nun liegt die Entscheidung beim Staatsgerichtshof. Die heute diskutierten Rechtsfragen sind so bislang weder in Niedersachsen noch in einem anderen Bundesland höchstrichterlich geklärt worden. Wir blicken daher mit großer Spannung auf das Urteil und sind überzeugt, dass es einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit in parlamentarischen Verfahren leisten kann.“

veröffentlicht am 29.04.2025