Verfassungsverstöße bei Rot-Grün: Regierung missbraucht Ämter für Wahlkampf und schadet der Demokratie


Zur Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU, in der ein weiterer Verfassungsbruch – diesmal durch den SPD-Sozialminister Andreas Philippi – eingeräumt werden musste können Sie die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion, Carina Hermann, wie folgt zitieren :

„Wieder hat ein Mitglied der rot-grünen Landesregierung gegen die Verfassung verstoßen. Auf eine weitere Nachfrage der CDU-Fraktion musste die Landesregierung nun einräumen, dass auch der SPD-Sozialminister Andreas Philippi seine Neutralitätspflicht verletzt hat. Erst die grüne Kultusministerin, jetzt der rote Sozialminister – aus einzelnen Vorfällen wird ein Muster. Die rot-grüne Landesregierung entwickelt sich immer mehr zur verfassungsrechtlichen Wiederholungstäterin. Es ist ein weiteres Kapitel in der verfassungsrechtlichen Misere von Rot-Grün. Wer sein Regierungsamt missbraucht, um im Wahlkampf politische Gegner anzugreifen, verletzt die Grundregeln unserer Demokratie und schadet der Glaubwürdigkeit des Staates. Es ist nicht hinnehmbar, dass Mitglieder der rot-grünen Landesregierung regelmäßig die Verfassung brechen. Wer politische Verantwortung trägt, muss Verfassungstreue vorleben. Bald ist es mit kleinlauten Entschuldigungen nicht mehr getan.“

Anlage: Als Anlage finden Sie die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung der CDU-Landtagsfraktion (Drucksache: 19/7031), in der die Landesregierung den Bruch der Niedersächsischen Verfassung durch den Minister für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung einräumt (vgl. PDF S. 11 unten, rote Markierung). 

veröffentlicht am 23.04.2025