Umfassende Wahlkreisreform nötig – freie und gleiche Wahlen müssen gewährleistet sein
Zum heutigen Urteil des Staatsgerichtshofs zur Einteilung der niedersächsischen Landtagswahlkreise können Sie den Vorsitzenden der CDU-Fraktion Sebastian Lechner wie folgt zitieren:
„Das Urteil des Staatsgerichtshofs kommt nicht überraschend. Schon bei der letzten Wahlkreisreform wollten wir als CDU-Fraktion mehr ändern, da absehbar war, dass zahlreiche Wahlkreise zu große Abweichungen haben. Leider war dies mit dem Koalitionspartner SPD damals nicht möglich. Nun zwingt uns der Staatsgerichtshof zu einer umfassenden Reform der Wahlkreiseinteilung. Wir begrüßen dies und fordern insbesondere die Sozialdemokraten auf, eng mit uns zusammen zu arbeiten, damit die Wahlkreise zukünftig lange verfassungskonform sind und nicht gleich bei zu erwartenden Schwankungen in der Bevölkerungszahl wieder angepasst werden müssen. Die nun anstehende Wahlkreisreform muss dazu führen, dass in Regionen mit Bevölkerungsschwund Wahlkreise entfallen und dort hingegeben werden, wo wir Bevölkerungswachstum haben. Wir müssen sicherstellen, das freie und gleiche Wahlen gewährleistet sind.“