„Wer stört, zahlt. – Wer gegen die Ordnung verstößt, muss die Konsequenzen tragen
Hannover. „Es ist nicht gerecht, dass die Steuerzahler für das Fehlverhalten Einzelner aufkommen müssen“, erklärte die CDU-Landtagsabgeordnete Saskia Buschmann im Landtag. Die Einführung einer Gebühr für die Anwendung unmittelbaren Zwangs durch die Polizei sei ein notwendiger Schritt, um Verursacher konsequent für ihr Verhalten zur Verantwortung zu ziehen, durch das eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eintrat und die Polizei zu entlasten.
Buschmann betonte, dass die Polizei nur unter strengen rechtlichen Vorgaben handelt und unmittelbaren Zwang anwendet. Dennoch fehle in Niedersachsen eine Regelung, die vorsätzliches Fehlverhalten finanziell den Verursachern zuordnet. „Andere Bundesländer, wie Hessen, sind uns hier längst voraus. Niedersachsen bleibt Schlusslicht – auf Kosten der Steuerzahler und der Polizei“, kritisierte sie.
Die Abgeordnete führte aus, dass vorsätzliche Störungen wie Straßenblockaden oder gewalttätige Ausschreitungen und letztlich auch Angriffe auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte hohe Kosten und Gefahren verursachen. Sie warf der rot-grünen Landesregierung vor, durch Untätigkeit das Vertrauen in den Rechtsstaat zu untergraben: „Wer gegen die Ordnung verstößt, muss die Konsequenzen tragen. Alles andere ist Schwäche.“ Privat kennt es jeder: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch! Und nichts anderes liegt in der von uns angestrebten Novelle des § 69 NPOG vor. Wir haben in den Anhörungen gut aufgepasst und sind von einer Pflichtvorschrift auf eine Kannvorschrift gewechselt, dass bedeutet, dass Eröffnung Möglichkeiten und legen die Vollstreckung dennoch in das Ermessen der Polizei.
Abschließend bekräftigte Buschmann die CDU-Position: „Niedersachsen kann mehr – wir setzen uns für klare Regeln und einen starken Rechtsstaat ein.“