Polizeiausstattung: Ministerin Behrens sollte sich den eigentlichen Problemen stellen


Zu der heutigen Vorstellung neuer Entwicklungen bei der Ausstattung der niedersächsischen Polizei durch Innenministerin Behrens können Sie den innenpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion André Bock wie folgt zitieren:

„Moderne Ausrüstungsgegenstände und Ermittlungsinstrumente sind im Zeitalter der Digitalisierung für die Polizeiarbeit unerlässlich. Ankündigungen und Forderungen der Innenministerin nach Fahndungsmöglichkeiten im Internet unter Zuhilfenahme von Softwareprogrammen auf der Basis künstlicher Intelligenz reichen aber nicht aus. Ministerin Behrens sollte dringend ihr Handeln kritisch reflektieren. Statt sich umfänglich um einem ökologischen, nachhaltigen Fuhrpark bei der Polizei zu kümmern, sollte sich die Ministerin den tatsächlich akuten Problemen widmen: Schaffung der Rechtsgrundlagen für den Einsatz modernster Technologien zur Verbrechensbekämpfung und umgehende Anschaffung derselben.

Die Polizei muss moderne Techniken auch rechtssicher anwenden dürfen. Daher haben wir als CDU-Fraktion für das kommende Plenum einen Gesetzentwurf zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) erarbeitet, der den Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Videoüberwachung und bei Fahndungsmaßnahmen auf verfassungsrechtlich sichere Füße stellt. Gleiches gilt für den Einsatz von Drohnen bei der Polizei. Auch hier bewegt sich die Innenministerin am Rande der Verfassungswidrigkeit, da die Koalition offenbar keinen politischen Willen hat, gesetzgeberisch klare Aussagen zu tätigen. Es werden fleißig Polizeidrohnen angeschafft – zum 01.12.2022 waren nur fünf im Betrieb, jetzt sind es 23 – ohne die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen.

Zurzeit wird auf der Grundlage eines CDU-Gesetzes das Brand- und Katastrophenschutzgesetz geändert, um Flugdrohnen bei den Feuerwehren und im Katastrophenschutz zu legalisieren. Das muss nun endlich auch für die Polizei passieren. Das NPOG sollte schnellstmöglich umfassend ergänzt und reformiert werden, damit die Polizei zur Gefahrenabwehr und Straftatenverhütung endlich modernste Technik verfassungssicher einsetzen kann. Wer für eine „Bürgerpolizei“ wirbt, darf nicht verfassungswidrig ohne Rechtsgrundlage in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen. Es wird Zeit, dass Ministerin Behrens in der Realität ankommt und sich den eigentlichen Problemen stellt.“

veröffentlicht am 23.Sep.2024