CDU-Fraktion zur Messerkriminalität: „Unpraktische Maßnahmen ohne Bezug zur Realität“

Zur heutigen Entscheidung des Kabinetts der Landesregierung bezüglich der Bundesratsinitiative „Messerkriminalität“ können Sie die parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion Carina Hermann wie folgt zitieren:

„Das geplante Verbot, Messer mit einer Klingenlänge ab 6 cm nicht mehr in der Öffentlichkeit mitführen zu dürfen (bisher 12 cm), berücksichtigt die alltägliche Realität vieler Menschen nicht ausreichend. Sollten wirklich Familien bei einem Sonntagsausflug kriminalisiert werden, wenn sie normale Frühstücksmesser für ein Picknick im Grünen mitführen? Wie soll dieses Verbot im gesamten öffentlichen Raum, in Bussen und Bahnen umfassend kontrolliert werden? Rechtsstaatliche Verbote mit strafrechtlichen Konsequenzen sollten nur dann erlassen werden, wenn ihre Einhaltung auch gewährleistet werden kann. Angesichts der zunehmenden Arbeitsbelastung der Polizei und der personellen Unterbesetzung der Staatsanwaltschaften erscheint dieser Vorschlag als unpraktische Maßnahme.“

veröffentlicht am 28.05.2024