Weil kann Verfehlungen seiner Staatskanzlei nicht ausräumen

Zur Befragung des Ministerpräsidenten in der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses „Gehaltsaffäre Weil“ erklärt die Parlamentarischen Geschäftsführerin der CDU-Fraktion, Carina Hermann:

„Brenzlich könnte es für den Ministerpräsidenten werden, da er sich die rechtswidrige Auffassung seines CdS zur rückwirkenden Bezahlung der Büroleiterin zu eigen gemacht hat.

Spannender als das, was Herr Weil heute gesagt hat, ist das, was er nicht sagen wollte. Auf viele Fragen hat er ganz bewusst nicht oder ausweichend geantwortet. Insbesondere konnte er nicht erklären, wieso sein Chef der Staatskanzlei eine Einwilligung des Finanzministeriums zur rückwirkenden höheren Vergütung seiner Büroleiterin um 1.900 € behauptet hat, die es tatsächlich nie gab. Er konnte nicht darlegen, warum die Warnungen der eigenen Mitarbeiter in den Wind geschlagen wurden. Er konnte nicht darlegen, welche besondere Problemlage die Landesregierung bei der Besetzung von Posten mit Spitzenvergütungen in den Ministerien ausgemacht haben will, die eine Regeländerung erforderlich gemacht hätte. In Wahrheit war für ihn nur problematisch, dass er seiner Büroleiterin nicht so schnell die gewünschte Vergütung von rund 8.200 € zahlen konnte, wie er das gerne wollte. Nur deshalb wurde die Regelung geändert, die dann auch noch zu früh und in unzulässiger Wiese rückwirkend vom Chef der Staatskanzlei angewendet wurde. Zusammenfassend kann man sagen: Herr Weil hat es heute nicht vermocht, die bisher festgestellten Verfehlungen seiner Staatskanzlei auszuräumen. Im Gegenteil.“

veröffentlicht am 13.06.2024