Carina Hermann zur Befragung des Chefs der Staatskanzlei im Untersuchungsausschuss zur „Gehaltsaffäre Weil“:

„Hinsichtlich der ursprünglichen Eingruppierung und der Erfahrungsstufe der Büroleiterin wurde die von unserem Rechtsanwalt dargelegte Rechtswidrigkeit durch die Aussage des Chefs der Staatskanzlei weiter erhärtet. Wieso die Staatkanzlei nunmehr davon ausgeht, dass die Büroleiterin unter die Fachrichtung der „Wissenschaftlichen Dienste“ fallen soll, die u.a. für Biologen und Chemiker gedacht ist, konnte der Chef der Staatskanzlei nicht begründen. Insoweit konnte der Chef der Staatskanzlei auch nicht erklären, wie die Staatskanzlei zu der Auffassung gelangt, dass die Büroleiterin unter Anwendung der Neuregelung des Finanzministeriums (MF) die erhöhte Vergütung erhalten kann.

Die Befragung des Chefs der Staatskanzlei hat zudem ganz deutlich gezeigt, dass er persönlich die Entscheidung über die rückwirkende erhöhte Vergütung der Büroleiterin des Ministerpräsidenten um 2.000 € durchgedrückt und zu verantworten hat. Der Chef der Staatskanzlei hat eine einsame Entscheidung gegen jeden Rat der Fachleute in seiner eigenen Staatskanzlei getroffen, die vor einer rückwirkenden Anwendung der Neuregelung gewarnt haben. Bemerkenswert waren die Einlassungen des Chefs der Staatskanzlei zur Rolle des MF. Er hat klar gemacht, dass ihn selbst die Auffassung der dortigen Staatssekretärin nicht interessiert hat, obwohl ausschließlich das MF für die Auslegung und Anwendung von § 40 LHO zuständig ist. Eine Rückwirkung der Erhöhung der Vergütung ist und war vom MF nicht intendiert. Den Chef der Staatskanzlei hat all dies nicht interessiert und dafür muss er die Verantwortung übernehmen. Er ist nicht länger tragbar.“

veröffentlicht am 23.05.2024