Rede von Martina Machulla, Sprecherin im Unterausschuss für Justizvollzug und Straffälligenhilfe, zu TOP 15 a) Vollzugslockerungen für Mörder – wie sicher ist der Strafvollzug unter Rot-Grün?

– Es gilt das gesprochene Wort –

Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,

ein wegen Mordes und versuchter schwerer Vergewaltigung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilter Straftäter erhält seinen 38. Ausgang.

Er gelangt an das Motorrad, mit dem er sich dem Strafvollzug entzieht. Er verlässt Deutschland. Und er wird erst Tage später in Italien wieder festgenommen. Die Menschen in Niedersachsen stellen sich deshalb eine einfache Frage:

Wie sicher ist unser Strafvollzug unter Rot-Grün?

Meine Damen und Herren,

ich möchte ausdrücklich eines vorwegschicken:

Niemand in der CDU-Fraktion stellt den Resozialisierungsauftrag unseres Strafvollzuges infrage, den auch das Bundesverfassungsgericht zu Recht verlangt.

Aber das Bundesverfassungsgericht verlangt nicht, Sicherheitsrisiken auszublenden.

Resozialisierung und Sicherheit sind keine Gegensätze.

Sie müssen miteinander in Einklang gebracht werden.

Lebenstüchtigkeit ja – Fluchttüchtigkeit nein.

Genau darum geht es heute.

Das niedersächsische Justizvollzugsgesetz unterscheidet ausdrücklich zwischen der Ausführung und dem Ausgang.

Bei der Ausführung steht der Gefangene unter unmittelbarer Aufsicht.

Beim Ausgang verzichtet die Justizvollzugsanstalt bewusst auf diese unmittelbare Überwachung.

Wer einem Gefangenen einen Ausgang gewährt, erklärt damit zugleich: Von diesem Gefangenen geht keine erhebliche Flucht- oder Missbrauchsgefahr aus.

Genau deshalb stellt sich heute die entscheidende Frage: War die Wahl dieser Lockerungsform in diesem konkreten Fall richtig?

Denn die erfolgreiche Flucht allein beweist noch nicht, dass eine Prognose falsch war.

Sie wirft aber die Frage auf, ob in diesem Fall ein Ausgang tatsächlich die richtige Entscheidung war.

Meine Damen und Herren,

die Landesregierung weist zu Recht darauf hin, dass eine Begleitperson nach den geltenden Vorschriften nicht die Aufgabe hat, eine Flucht zu verhindern.

Die Begleitung dient vielmehr der Unterstützung des Gefangenen. Genau deshalb stellt sich eine weitere Frage:

Warum wurde überhaupt eine Begleitung angeordnet?

Welcher Unterstützungsbedarf wurde gesehen?

Und warum wurde ausgerechnet diese Form der Lockerung gewählt?

Denn entweder bestand kein relevantes Risiko. Dann stellt sich die Frage, warum eine Begleitung erforderlich war. Oder es wurde ein Risiko gesehen. Dann stellt sich die Frage, warum keine Ausführung angeordnet wurde.

Genau diesen Widerspruch muss die Landesregierung heute auflösen.

Meine Damen und Herren,

Der entflohene Häftling wurde wegen Mordes und versuchter schwerer Vergewaltigung verurteilt. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

Wir reden hier also über einen Täter, dessen Verbrechen weit über Niedersachsen hinaus Entsetzen ausgelöst hat. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Entscheidungen über Vollzugslockerungen in einem solchen Fall überzeugend begründet werden.

Nach den bisherigen Informationen handelte es sich bereits um den 38. Ausgang. Auch hierzu erwarten wir Antworten.

Waren die vorausgegangenen Lockerungen ebenfalls Ausgänge?

Gab es jemals Ausführungen?

Und welche Risikobewertung lag dieser Entscheidung zugrunde?

Meine Damen und Herren,

wer das Vertrauen in Vollzugslockerungen erhalten will, muss aus solchen Fällen Konsequenzen ziehen.

Wir brauchen klare und landeseinheitliche Kriterien für Vollzugslockerungen bei schwersten Gewalt- und Sexualstraftätern.

Wir brauchen verbindliche Vorgaben für die Entscheidung zwischen Ausgang und Ausführung. Wir brauchen besondere Sicherheitsstandards für lebenslang verurteilte Straftäter.

Und es stellt sich die Frage, ob das Justizministerium künftig durch verbindliche Vorgaben oder einen Erlass klarer regeln muss, unter welchen Voraussetzungen Ausgänge und unter welchen Voraussetzungen Ausführungen in welchem Umfang in Betracht kommen.

Denn eines darf sich nicht wiederholen:

Dass ein wegen Mordes und versuchter schwerer Vergewaltigung verurteilter Straftäter während einer Vollzugslockerung bis nach Italien flieht.

Frau Ministerin,

Sie tragen die politische Verantwortung für den niedersächsischen Strafvollzug.

Die Menschen erwarten Antworten.

Sie erwarten Aufklärung.

Und sie erwarten Konsequenzen.

Deshalb stellen wir heute die Frage:

Wie sicher ist der Strafvollzug unter Rot-Grün?

Vielen Dank.

veröffentlicht am 24.06.2026