Rede der Parlamentarischen Geschäftsführerin der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Carina Hermann MdL, am 24. Juni 2026 zu TOP 16 – Gesetzentwurf der CDU:„Kommunales Bürokratierückbaugesetz“
– Es gilt das gesprochene Wort –
Verehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Herr Ministerpräsident,
Frau Innenministerin!
Sie werden sich gut an den vergangenen Plenarabschnitt im Mai erinnern:
Denn mehr als 400 Vertreterinnen und Vertreter niedersächsischer Kommunen standen vor diesem Landtag und haben unter dem Motto „Leere Kassen, rote Zahlen – Rettet die Kommunen“ gegen die Politik dieser rot-grünen Landesregierung demonstriert.
Das war ein Hilferuf der kommunalen Familie, den es in dieser Form so noch nie gegeben hat und den Sie hören sollten, meine Damen und Herren von Rot-Grün.
Denn in Niedersachsen lag das Defizit der Kommunen im Jahr 2025 insgesamt bei minus 3,6 Milliarden Euro. Viele wissen kaum noch, wie sie ihre Pflichtaufgaben finanzieren sollen. Notwendige Investitionen werden verschoben, freiwillige Leistungen gestrichen und wichtige Projekte auf Eis gelegt.
Die Landesregierung reagiert auf die strukturelle Finanzkrise bislang mit Einzelprogrammen und befristeten Hilfen. Das mag punktuell helfen, ersetzt aber keine dauerhafte Lösung. Die Kommunen brauchen eine Finanzausstattung, die zu den Aufgaben passt, die Bund und Land ihnen übertragen.
Dafür bräuchte es strukturelle Grundsatzentscheidungen zum kommunalen Finanzausgleich. Doch genau diese Entscheidungen werden von der rot-grünen Landesregierung nicht getroffen, weil ihr dafür schlicht und ergreifend die politische Kraft fehlt, meine Damen und Herren!
Und wie wenig handlungsfähig Rot-Grün inzwischen ist, zeigt sich ausgerechnet dort, wo das Geld längst bereitsteht:
Selbst das Geld, das der Bund für kommunale Infrastruktur zur Verfügung stellt, kommt in Niedersachsen noch immer nicht bei den Städten, Gemeinden und Landkreisen an. Andere Länder wie Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Baden-Württemberg haben die notwendigen gesetzlichen Grundlagen frühzeitig geschaffen und zahlen schon aus!
Und Niedersachsen? Hier wird es von Rot-Grün schon als Erfolg gefeiert, dass die Landesregierung den notwendigen Gesetzentwurf Ende Mai 2026 gerade einmal zur Verbandsanhörung freigegeben hat.
Danach muss er noch in den Landtag eingebracht, beraten und beschlossen werden, sodass durch das zögerliche Handeln der Landesregierung für unser Land im Grunde das ganze Jahr 2026 verloren geht. Während anderswo bereits geplant und investiert werden kann, beginnt Niedersachsen jetzt erst mit dem Gesetzgebungsverfahren.
Da ist Niedersachsen unter Olaf Lies nicht groß, sondern Letzter, meine Damen und Herren!
Aber die Finanznot unserer Kommunen ist nur die eine Seite des Problems. Die andere ist der tägliche Aufwand, den das Land den Kommunen zumutet: Berichte, Nachweise und kleinteilige Vorgaben.
Aus meiner Arbeit im Göttinger Stadtrat weiß ich, was das praktisch bedeutet.
Vor Ort müssen Schulen unterhalten, Kita-Plätze organisiert, Straßen saniert, Kulturangebote gesichert und Busverbindungen finanziert werden. Jede Stunde, die eine qualifizierte Mitarbeiterin oder ein qualifizierter Mitarbeiter mit einer vermeidbaren bürokratischen Last verbringt, fehlt bei einer Aufgabe, die unmittelbar den Menschen vor Ort zugutekommt.
Die kommunalen Spitzenverbände, haben deshalb bereits vor über einem Jahr, am 28. Mai 2025, mehr als 80 konkrete Vorschläge unter dem Titel „Einfacher, schneller, günstiger – staatliche Handlungsfähigkeit sichern“ vorgelegt.
Im Januar dieses Jahres erklärte die Landesregierung nach ihrer Kabinettsklausur, ein Drittel der Ideen sei bereits umgesetzt und ein weiteres Drittel habe eine konkrete Umsetzungsperspektive.
Der Niedersächsische Landkreistag hatte allerdings wenige Tage zuvor öffentlich festgestellt: Aufgegriffen worden sei von ihren Vorschlägen seitens der rot-grünen Landesregierung bislang praktisch nichts.
Sie haben richtig gehört: „Nichts“.
Wir haben deshalb bei der MP-Befragung und mit Kleinen Anfragen nachgefragt, welche konkreten 24 Maßnahmen die Landesregierung tatsächlich umgesetzt haben will.
Die Landesregierung konnte selbst nichts finden. Stattdessen musste der Regierungssprecher die falsche Angabe öffentlich einräumen und sich dafür entschuldigen.
Herr Ministerpräsident, der kommunale Bürokratierückbau ist kein rot-grünes PR-Projekt, sondern braucht politische Führung und klare Richtungsentscheidungen, damit es unseren Kommunen wieder besser geht!
Sie müssen es als Kabinett der Landesverwaltung jetzt einfach vorgeben. Es braucht klare Ziele, feste Fristen und vor allem: konkrete Gesetzesentwürfe. Die kommunalen Spitzenverbände haben in ihrem Papier aus dem Mai 2025 sehr konstruktive Vorschläge gemacht. Vorschläge, für die es weder langwierige rot-grüne Arbeitsgruppen noch jahrelange Prüfaufträge braucht.
Sie hätten es einfach in einen Gesetzentwurf schreiben und hier zur Abstimmung vorlegen können! Unser Fraktionsvorsitzender hat es Ihnen im Mai-Plenum noch gesagt: Legen Sie ein erstes Abschaffungsgesetz vor. Wenn Sie es nicht tun, tun wir es im Juni.
Und heute tun wir es, meine Damen und Herren!
Bereits im Herbst 2025 haben wir mit unserem „Bürokratierückbaugesetz zur Erleichterung kommunaler Vergaben“ den ersten Baustein vorgelegt.
Wir wollen Vergaben unterhalb der europäischen Schwellenwerte für Kommunen vereinfachen, Verfahren beschleunigen und die kommunale Eigenverantwortung stärken. Heute folgt der zweite Baustein. Mit unserem „Kommunalen Bürokratierückbaugesetz“ greifen wir zahlreiche Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände auf und schlagen vor, acht Landesgesetze im Sinne unserer Kommunen zu vereinfachen.
Während Rot-Grün Bürokratieabbau ankündigt und weiter prüft, bauen wir Bürokratie mit diesem Gesetz tatsächlich zurück.
Lassen Sie mich einige zentrale Punkte nennen:
Im Klimarechtstreichen wir die Pflicht zu kommunalen Energieberichten und Entsiegelungskatastern. Natürlich bleiben Energieeinsparung, Klimaschutz und Entsiegelung wichtige Aufgaben.
Aber durch einen weiteren Bericht wird keine Kilowattstunde eingespart. Und durch ein weiteres Kataster wird kein Quadratmeter entsiegelt. Die Kommunen kennen ihre Gebäude, Flächen und Entwicklungsmöglichkeiten. Sie sollen ihre begrenzten Ressourcen für konkrete Maßnahmen einsetzen und nicht für zusätzliche Dokumentation, die in Hannover dann ungelesen abgeheftet wird.
Auch bei der Akzeptanzabgabe für Windenergie- und Photovoltaikanlagen setzen wir auf Eigenverantwortung.
Die Kommunen sollen künftig selbst entscheiden, wofür sie diese Mittel vor Ort einsetzen. Die enge Zweckbindung und die zusätzliche Berichtspflicht entfallen.
Denn Akzeptanz entsteht doch nicht, wenn Hannover enge Vorgaben macht, sondern wenn die Menschen sehen, dass ihre Gemeinde von den Anlagen profitiert und vor Ort etwas gestalten kann.
Im Schulrecht digitalisieren und beschleunigen wir das Verfahren beim Besuch einer anderen als der zuständigen Schule.
Der Antrag wird elektronisch gestellt, die Schulbehörde des Landes koordiniert das Verfahren und muss innerhalb von drei Monaten entscheiden. Geschieht das nicht, ist der Antrag bürokratiearm genehmigt.
Bei den sogenannten Flexi-Kindern ziehen wir die Entscheidung grundsätzlich auf den 1. März vor. Das schafft Planungssicherheit für Familien, Schulen, kommunale Schulträger und die Kindertagesstätten.
Außerdem nehmen wir das Land bei der Finanzierung von Verwaltungskräften an öffentlichen Schulen stärker in die Verantwortung. Schulleitungen müssen von administrativen Aufgaben entlastet werden. Gleichzeitig dürfen diese Kosten nicht immer wieder bei den kommunalen Schulträgern abgeladen werden.
Auch im Kindertagesstättenrechtschaffen wir mehr Flexibilität. Wir erleichtern die Bildung größerer Einrichtungen. Ein zusätzliches Konzept allein aufgrund der Größe einer Kita soll künftig erst bei mehr als sieben gleichzeitig anwesenden Kernzeitgruppen notwendig sein. Damit reduzieren wir den Antrags- und Prüfaufwand, ohne die Anforderungen an einen sicheren und kindgerechten Betrieb infrage zu stellen.
Bei der Sprachförderung öffnen wir die Einrichtungen zudem für weitere qualifizierte Berufsgruppen. Künftig sollen beispielsweise auch Logopädinnen und Logopäden, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten sowie vergleichbar qualifizierte Personen eingesetzt werden können.
Das senkt keine Standards. Es stärkt multiprofessionelle Teams. Gerade angesichts des Fachkräftemangels wäre es doch widersinnig, qualifizierte Menschen von der Mitarbeit auszuschließen, nur weil sie nicht exakt in eine bisherige Personalkategorie passen. Zusätzlich streichen wir die gesonderte Anzeigepflicht gegenüber dem Landesjugendamt, wenn ein Träger die tägliche Kernzeit einer Gruppe ausweiten will.
Wer Betreuungszeiten im Interesse von Kindern und Eltern erweitert und dabei alle gesetzlichen Anforderungen einhält, sollte dafür nicht auch noch ein zusätzliches Anzeigeverfahren durchlaufen müssen.
Im Denkmalschutzerkennen wir an, dass auch eine Kommune an die Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit geraten kann. Deshalb soll sie sich künftig unter klaren Voraussetzungen auf wirtschaftliche Unzumutbarkeit berufen können. Zugleich konzentrieren wir das Landesamt für Denkmalpflege auf Beratung und fachliche Unterstützung, statt zusätzliche Verfahrensstufen vorzuschreiben.
Auch im Hunde- und Fischereirecht setzen wir auf zentrale digitale Register statt mehrfacher Nachweise und kommunaler Doppelarbeit.
Das ist echte Digitalisierung: nicht den Papierantrag nur als PDF anbieten, sondern einen bisherigen Verwaltungsvorgang grundsätzlich neu und einfacher organisieren. Zudem verlängern wir bewährte Erleichterungen bei kommunalen Jahresabschlüssen bis 2028.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Gesetz ist ein konkretes Entlastungsgesetz für Städte, Gemeinden und Landkreise. Und offensichtlich sind wir auf dem richtigen Weg.
Der Niedersächsische Landkreistag sieht darin das Potenzial, der Staatsmodernisierung weiteren Schwung zu geben. Auch der Niedersächsische Städtetag begrüßt unsere Initiative.
Wir wollen mehr Vertrauen in die kommunale Ebene.
Weniger kleinteilige Vorgaben aus Hannover.
Mehr Zeit für die eigentlichen Aufgaben.
Mehr kommunale Handlungsfähigkeit.
Und deshalb werben wir angesichts der breiten kommunalen Unterstützung ausdrücklich dafür, dass sich auch SPD und Grüne mit uns auf diesen Weg machen.
Gerade in einer Zeit, in der das Vertrauen in staatliche Handlungsfähigkeit unter Druck steht, erwarten die Menschen zu Recht, dass Politik nicht nur Probleme beschreibt, sondern Lösungen auf den Weg bringt.
Denn starke Kommunen sind die Grundlage eines starken Niedersachsen.
Vielen Dank.
