Landesregierung bleibt beim Wolf hinter den Möglichkeiten des Bundesrechts zurück
Zur geplanten Aufnahme des Wolfs in das Niedersächsische Jagdgesetz (NJagdG) können Sie den agrarpolitischen Sprecher Dr. Marco Mohrmann wie folgt zitieren:
„Mit dem vorliegenden Vorschlag zur Aufnahme des Wolfs in das NJagdG reagiert die Landesregierung zwar auf die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdrecht. Aus unserer Sicht der bleibt der Entwurf jedoch an entscheidenden Stellen hinter den Möglichkeiten des Bundesrechts zurück: Er lässt wichtige Fragen des praktischen Wolfsmanagements offen und nutzt die durch den Bund eröffneten Spielräume für den Schutz von Weidetierhaltung, Deichschutz und ländlichem Raum nicht konsequent aus.
Deshalb haben wir als CDU-Fraktion gestern einen Änderungsantrag mit konkreten Verbesserungen beschlossen:
- Klare Zuständigkeiten: Die oberste Jagdbehörde soll nur die Aufgaben übernehmen, die eine landesweite Steuerung erfordern. Alle übrigen Zuständigkeiten verbleiben bei den unteren Jagdbehörden vor Ort. Gleichzeitig schaffen wir ein Optionsmodell, mit dem die unteren Jagdbehörden Aufgaben rund um den Wolf bei Bedarf an die oberste Jagdbehörde übertragen können.
- Wirksames Wolfsmanagement: Wir verankern die gesetzlichen Grundlagen für eine maximale Jagdzeit nach Bundesrecht und ermöglichen notwendige Eingriffe in die Jugendklasse, um die Entwicklung der Wolfspopulation wirksam steuern zu können.
- Schutz der handelnden Personen: Die Anonymität derjenigen, die an Maßnahmen des Wolfsmanagements beteiligt sind, muss jederzeit gewährleistet sein. Deshalb schaffen wir hierfür eine klare gesetzliche Grundlage.
- Stärkung der Eigentumsrechte: Gegenüber dem Bundesjagdgesetz darf es keine zusätzlichen Einschränkungen beim Aneignungsrecht geben. Hier stellen wir die notwendige Rechtsklarheit her.
- Schließung von Regelungslücken: Wir ergänzen fehlende Regelungen des Bundesrechts, etwa zur Ausweisung von Gebieten zum Schutz gefährdeter wildlebender Tierarten.
- Mehr Rechtssicherheit vor Ort: Durch Klarstellungen beim Elterntierschutz, bei Maßnahmen in Weidegebieten, beim Notstandsrecht sowie beim Umgang mit Wolfshybriden sorgen wir für praktikable und rechtssichere Regelungen.
Die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen bleiben mit ihrem Vorschlag klar hinter den Möglichkeiten des Bundesrechts zurück. Wir wollen dagegen die Voraussetzungen für ein praxistaugliches Wolfsmanagement schaffen, das den Interessen der Menschen im ländlichen Raum Rechnung trägt, die Weidetierhaltung schützt und dadurch die Akzeptanz des Wolfs in der Kulturlandschaft dauerhaft erhält.“
