Polizeigesetz: Rot-Grün muss handeln und Regelung zur Fußfessel vorziehen


Heute wurde im Ausschuss für Inneres und Sport das weitere Verfahren zur Novellierung des NPOG besprochen. Ein wichtiger Inhalt dabei ist auch eine Regelung zur Einführung der elektronischen Fußfessel in Fällen häuslicher Gewalt. Dazu erklärt Innenpolitikerin Birgit Butter:

„Das Gesetzgebungsverfahren wird sich nach Einschätzung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes ein Jahr lang, eher sogar 1,5 Jahre lang, hinziehen, da vor allem die Regelungen zum Datenschutz sehr umfangreich sind. Die Regelung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung muss daher zwingend vorgezogen werden. Seit einem Jahr liegt unsere Initiative zur Beratung im Parlament. Noch ein weiteres Jahr bedeutet Tag für Tag weiteres Leid für Frauen und Kinder. Das ist unverantwortlich. Der Landesregierung fehlt einfach der politische Wille, sofort etwas gegen häusliche Gewalt zu unternehmen. Andere Länder wie Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen haben bereits eine Regelung. Berlin wird heute sein Gefahrenabwehrrecht mit einer Regelung zur elektronischen Fußfessel im Berliner Abgeordnetenhaus verabschieden (§ 29 b ASOG). Niedersachsen muss den Rechtsrahmen schaffen, die Opfer häuslicher Gewalt brauchen Sicherheit.“

veröffentlicht am 04.12.2025