
Rechtsstaat stärken – Strafverfahren beschleunigen
Hannover. „Straftaten müssen schneller geahndet werden. Nur ein handlungsfähiger Rechtsstaat genießt dauerhaft Vertrauen“, sagt Christoph Plett, Mitglied im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. „Wenn zwischen Tat und Urteil viele Monate vergehen, verliert die Strafe ihre Wirkung – für Täter, Opfer und die Gesellschaft gleichermaßen.“
Plett fordert, die Möglichkeiten des beschleunigten Verfahrens nach der Strafprozessordnung – §§ 417 ff. StPO – konsequent zu nutzen. „Das Instrument existiert seit über 30 Jahren, wird aber zu wenig angewendet. In Niedersachsen lag der Anteil solcher Verfahren bei einem sehr geringen Prozentsatz aller Strafprozesse. Dabei kann das beschleunigte Verfahren gerade bei klaren Sachverhalten und einfachen Delikten für spürbare Entlastung in der Justiz sorgen“, so der CDU-Abgeordnete.
Schnelle Verfahren seien ein klares Signal, betont Plett: „Wer Straftaten begeht, muss mit einer unmittelbaren Konsequenz rechnen. Das stärkt das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen in Niedersachsen und zeigt, dass der Staat reagiert, wenn Recht verletzt wird. Praxiserfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen bereits, dass schnelle Verurteilungen eine deutliche abschreckende Wirkung auf Straftäter haben. Der Rechtsstaat darf kein zahnloser Tiger sein – er muss sichtbar handlungsfähig bleiben.“
Um das zu erreichen, fordert Plett besser abgestimmte Abläufe zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten sowie spezialisierte Einheiten für beschleunigte Verfahren. „Wenn die Zusammenarbeit funktioniert, können Verfahren schneller abgeschlossen, Personal entlastet und die Akzeptanz von Strafen erhöht werden. So entsteht Vertrauen – und das ist die Grundlage eines starken Rechtsstaats.“