
Neue Aktenvorlage beantragt: Unklarheiten über Berichtslage zur VW-Bußgeld-Sache wachsen
Anlässlich der Unterrichtung des Justizministeriums zu einer unzulässig eingelegten Beschwerde der Staatsanwaltschaft Hannover wegen einer fehlenden Unterschrift des zuständigen Staatsanwalts in einem Bußgeldverfahren gegen den VW-Konzern können Sie die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion, Carina Hermann wie folgt zitieren:
„Ein Bericht der Staatsanwaltschaft hatte das Justizministerium offenbar schon proaktiv über dieses Versäumnis informiert, noch bevor es überhaupt zu einer offiziellen Berichtsanforderung aus dem Ministerium kam. Der zuständige Referatsleiter kannte diesen brisanten Bericht jedoch nicht und sah sich deshalb später gezwungen, zur Absicherung einen Vermerk zu schreiben, dass ihm diese Information nicht bekannt gewesen sei. Schon das zeigt, wie ungewöhnlich die Abläufe in diesem Verfahren sind.
Völlig unklar ist geblieben, wo der Bericht der Generalstaatsanwaltschaft geblieben ist. Bei der Hausleitung? Im Ministerbüro? Wurde der Bericht bewusst zurückgehalten? Das MJ konnte heute auf mehrmalige Nachfrage keine Auskunft über die genauen Abläufe dazu geben. Das ist angesichts der Tatsache, dass es um ein entgangenes Bußgeld in Höhe von 4,3 Mio. geht, mehr als verwunderlich.
Wir als CDU-Fraktion fordern von Ministerin Wahlmann jetzt schnellstmöglich Aufklärung über die genauen Abläufe: Wer wusste im Ministerium wann und auf welchem Weg von diesem heiklen Fall – insbesondere die Ministerin selbst oder ihr Staatssekretär? Und wir wollen Klarheit darüber, ob brisante Informationen womöglich bewusst der Öffentlichkeit vorenthalten werden sollten. Wir werden deshalb in diesem Fall eine Aktenvorlage beantragen.“